Scheyern
Eilantrag zu Scheyrer Bürgerbegehren gescheitert

Initiatoren Wolfgang Inderwies und Stefan Koller wollen bei Abweisen der Klage keine weiteren Rechtsmittel einlegen

13.12.2019 | Stand 02.12.2020, 12:23 Uhr
Die Pläne zur Ortsmitte Scheyern. −Foto: Lodermeyer

Scheyern - Der Eilantrag zum Scheyrer Bürgerbegehren ist gescheitert. Wie Wolfgang Inderwies als einer der Initiatoren erklärt, habe er die 28 Seiten lange Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts bekommen: Darin lehne das Gericht diesen Antrag ab.

Wie berichtet, hatten Inderwies und Stefan Koller ein Bürgerbegehren zur geplanten Ortsmitte angestrebt, das vom Gemeinderat abgelehnt wurde - mit einer Klage zogen sie daher vor Gericht, samt einem Eilantrag, dass die Gemeinde nichts an der ehemaligen Waldbauernschule verändern dürfe. Eben dieser Eilantrag ist nun gescheitert, die endgültige Entscheidung zur Klage steht noch aus.

Schon bei der Verhandlung Anfang Dezember hatten die Juristen kritisiert, dass im Rahmen des Bürgerbegehrens ein unmöglicher Vergleich angestellt werde: Inderwies und Koller hatten hier einen Rathausneubau mit der Sanierung bestehender Gebäude in Relation gestellt. Diesen Punkt führte das Gericht nun auch in der Begründung an, so Inderwies.

Für Bürgermeister Manfred Sterz (Freie Wähler) ist die Entscheidung des Gerichts ein erster Hinweis, dass letztlich auch die Klage scheitern wird. "In der Begründung steht, dass das vorhaben nicht den Mindestanforderungen eines Bürgerbegehrens entspricht", sagte Sterz. Diese erste Aussage des Gerichts bestätige auch, dass der Gemeinderat korrekt entschieden habe. Sowohl Sterz als auch Inderwies rechnen nun damit, dass auch die Klage selbst scheitert. Weitere Rechtsmittel wollen die Initiatoren dann nicht einlegen, so Inderwies. "Für unsere private Initiative haben wir bislang viel Zeit, viel Energie und erhebliche eigene finanzielle Mittel eingesetzt. Letzteres ist auch ein Umstand, der uns dann das Abschließen unserer Initiative nahelegt", erklärt Inderwies.

clm