Eigenheim - Wichtige Begriffe beim Immobilienkauf

23.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:31 Uhr

Wer vor dem ersten Erwerb einer Immobilie steht, stößt auf allerlei Fachwörter. Diese Begriffe sollten künftige Eigenheimer kennen:

Notaranderkonto
Das Notaranderkonto bezeichnet ein auf den Namen des Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. "Für den Bauherren kommt ein Notaranderkonto dann in Betracht, wenn eine vorzeitige Darlehensauszahlung nötig ist, aber die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist", sagt Stephan Scharfenorth vom Baugeldvermittler Baufi24. Der Notar gewährleistet dann die ordnungsgemäße Übergabe des Geldes.

Tipp: Um Kosten zu sparen, können Käufer das Notaranderkonto umgehen, indem sie die Zahlungsvoraussetzungen im Kaufvertrag verbindlich regeln. Der Notar prüft dann ohne zusätzliche Kosten, ob die Voraussetzungen eingehalten werden.

Auflassungsvormerkung

Hierbei handelt es sich nicht um ein offen gelassenes Grundstück, für das Immobilienkäufer sich voranmelden können. Die Auflassungsvormerkung sichert ihnen den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie, bis sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.

Tipp: Beim Immobilienkauf zwischen Freunden, Bekannten oder innerhalb der Familie, etwa beim Übertrag des Eigenheims auf die Kinder, kann man meist auf die Auflassungsvormerkung verzichten.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Auf diese Vokabel stoßen Bauherren, wenn sie eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus erwerben wollen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauaufsichtsamts garantiert, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. "Im Klartext bedeutet das, dass die Wohnungen baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen", so Scharfenorth.

Muskelhypothek

Wer beim Hausbau selbst Hand anlegt, kann einen Teil der Handwerkerkosten einsparen. Das geht zum Beispiel, wenn man malert oder tapeziert, Parkett verlegt oder Fließen klebt. Die Muskelhypothek bezeichnet also die erbrachte Eigenleistung beim Bau der eigenen vier Wände. Allerdings sollten Sie Höhe und Bedeutung der Muskelhypothek nicht überschätzen. Häufig dauern die Arbeiten länger und sind oft nicht fachmännisch ausgeführt.

Tipp: Bedenken Sie, dass Arbeiten, die Sie selbst erledigen, von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen sind.

Prolongation
Dieser Begriff bezeichnet nichts weiter, als die Verlängerung des laufenden Baukredits beim gleichen Darlehensgeber. Hier werden lediglich Zinsen und Laufzeit neu angepasst.

Tipp: Das Prolongationsangebot der kreditgebenden Bank beinhaltet oft nicht die besten Zinsen. Vergleichen Sie deshalb.

Nießbrauch
Nießbrauch bezeichnet die Belastung einer Immobilie in Abteilung II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese ist berechtigt, aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten, zum Beispiel das weitere Wohnrecht oder weitere Mieteinkünfte. Der Nießbrauch wird in der Regel im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart. Dabei geben die Eltern ihr Haus oder ihre Wohnung bereits vor dem Tod an die Kinder weiter, wollen das Objekt aber weiterhin für sich nutzen.

Tipp: Das Nießbrauchsrecht können Sie für sich nutzen, etwa wenn Sie Ihren späteren Lebensabend aus Alters- oder Krankheitsgründen in einem Heim verbringen müssen. Der vereinbarte Nießbrauch sichert Mieteinkünfte, die man für anfallende Pflegekosten verwenden kann.

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