Aichach
Ehemaliger Türsteher schlägt zu

24.05.2019 | Stand 23.09.2023, 7:09 Uhr

Aichach (SZ) Weil er einem 19-Jährigen im Moospark in Pöttmes die Faust ins Gesicht geschlagen hat, muss ein 25-jähriger Aichacher 8400 Euro Geldstrafe zahlen.

Richter Walter Hell sah es gestern als erwiesen an, dass der ehemalige Türsteher quasi ohne Not "zugelangt" hat - und nicht etwa aus Notwehr, wie sein Verteidiger Helmut Eikam nachzuweisen versuchte.

Kurioserweise versuchte der Angeklagte zunächst zwischen seinem 20-jährigen Freund und einer 35-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zu schlichten. Die zweifache Mutter wollte im November vergangenen Jahres in den Raucherbereich der Disco. Weil viel los war, so die Frau, habe sie sich im Bereich der Tür "durchzwängen" müssen. Dabei rempelte sie den Kumpel des Angeklagten an, woraufhin der sie mit heftigen Beschimpfungen überzog, so zumindest die 35-Jährige. Die Frau wollte sich Ausdrücke wie "Schlampe" nicht gefallen lassen. Zwischen ihr und dem 20-Jährigen kam es zum Streit - und genau hier kam der Angeklagte ins Spiel. Der ehemalige Türsteher, ein durchaus stattliches Mannsbild mit Kampfsport-Erfahrung, stellte sich quasi schützend vor seinen Freund. Er bot der 35-Jährigen an, ihr ein Getränk zu spendieren. Nach Aussage der Frau hätte sie sich aber gewünscht, der 20-Jährige würde sich entschuldigen.

Da sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, kam irgendwann ein Bekannter der 35-Jährigen hinzu. Laut Einlassung des Angeklagten habe der versucht, die Sache weiter aufzuschaukeln, obwohl der Konflikt beinahe beigelegt war. Anders sahen es mehrere Zeugen, die vorgeladen waren. Der Bekannte, ein 19-Jähriger aus dem Wittelsbacher Land, habe sich völlig ruhig verhalten. Dennoch wurde er von dem Angeklagten geschubst. Als ihm schließlich sein Freund, der Geschädigte, zu Hilfe kam, erhielt der einen unvermittelten Fausthieb gegen die linke Gesichtshälfte. Der junge Mann musste sich nach eigener Aussage am darauffolgenden Tag einen Zahn abschleifen lassen, hatte eine Woche lang Schmerzen und eine angeschwollene Backe.

Der Angeklagte behauptete nun, er habe lediglich eine Watschn verteilt, und das auch nur, weil der Geschädigte mit erhobener Hand auf ihn zugekommen sei. Sein Verteidiger Helmut Eikam sprach in dem Zusammenhang von Putativnotwehr, heißt: Der Angeklagte sei irrtümlich davon ausgegangen, dass er angegriffen werde. Und Eikam zog noch weitere Register: Er zweifelte die Glaubwürdigkeit der Zeugen an, tat die Verletzung des Geschädigten als "blauen Fleck" ab und echauffierte sich über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft (140 Tagessätze à 70 Euro) als "völlig überzogen". Richter Walter Hell sah die Tat jedoch "unstrittig". Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Euro hielt er für angemessen, auch wenn der 25-Jährige mehrere Kredite zu bedienen hat.

Thomas Winter