Neuburg
Drogen, Diebstähle und verbotene Musik

21-Jähriger stellt gewaltverherrlichende Lieder ins Internet – dafür gibt es Haftaufschlag

05.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:28 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Neuburg (rgf) Um Hass, Gewalt und Pornografie ging es in den Liedern, mit denen sich der heute 21-jährige Jens M. (Name geändert) auf einer Internetplattform präsentiert hat.

Dafür muss sich der junge Mann aus Schwandorf jetzt vor dem Neuburger Amtsrichter Gerhard Ebner verantworten. Wegen zahlreicher weiterer Delikte verbüßt Jens M. bereits eine Haftstrafe in der Jugendjustizvollzugsanstalt (JVA) Neuburg-Herrenwörth. Ebner verurteilt ihn letztlich zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Der 21-Jährige macht keine großen Umschweife: „Ja, das habe ich da reingestellt.“ Er meint zwei Musikvideos, mit denen er sein Profil auf einer Internetplattform ausgeschmückt hatte. Beide Lieder hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt: Die Texte stellen laut Anklageschrift grausame Gewalttaten und pornografische Handlungen dar. „Wieso hat man das da reingestellt“, fragt Richter Ebner den jungen Mann. Die Antwort: „Damit ich es nicht mehr suchen muss.“ Er habe nicht geplant, dass auch noch andere Internetnutzer die Musiktitel abrufen können. Konnten sie aber. Das Profil des 21-Jährigen war frei zugänglich für alle Mitglieder der Plattform – auch für Minderjährige.

Dass Jens M. die Lieder nur für sich gespeichert habe, könne man durchaus glauben, erklärt Verteidiger Martin Angermayr. Generell sei dieses Vergehen „nicht so gravierend“. Im Vergleich zu den anderen Taten seines Mandanten sei er beinahe geneigt zu sagen, dass dies eher nebenbei passiert sei. Es ist eine ganze Litanei an Vergehen, die Richter Ebner anführt. Diebstahl, Einbruch, räuberische Erpressung: Vor allem in den eineinhalb Jahren vor der aktuellen Haftstrafe hätten sich die Vergehen massiv gehäuft. Eine Erklärung dafür könne er den Akten entnehmen: Drogenmissbrauch. Jens M. stimmt zu: „Mit 16 habe ich angefangen.“ Crystal, Speed und Ecstasy habe er regelmäßig konsumiert. Mit der Arbeit konnte der junge Mann diesen Lebensstil bald nicht mehr vereinen. „Es fing damit an, dass ich verschlafen habe“, berichtet er. Die Kündigung und permanente Geldnot waren die Folge.

Ob er finanzielle Hilfe vom Staat bezogen habe, möchte Ebner wissen. Der Angeklagte verneint, er sei nie zu den entsprechenden Stellen gegangen. „Warum“, fragt der Richter. „Keine Lust“, antwortet Jens M.. Stattdessen plünderte er Kerzenautomaten auf dem Friedhof und Münzstaubsauger, außerdem brach er in die Wohnung eines Mannes ein, um dort an Drogen zu kommen.

Inzwischen hat Jens M. in der JVA Kontakt zur Suchtberatung aufgenommen, er möchte bald eine Therapie antreten. Davon sei dann auch abhängig, wie lange seine Haftstrafe dauert. Der ursprüngliche Plan sah Ende Mai 2015 als Entlassdatum vor. Staatsanwalt Christian Veh regt an, die Jugendstrafe um vier Monate auf insgesamt drei Jahre und zwei Monate anzuheben. Das Jugendschöffengericht folgt diesem Plädoyer, und Ebner gibt dem jungen Mann noch einen Rat mit auf den Weg: „Brav verhalten, damit da jetzt mal Ruhe ist.“