Böhmfeld
Drei Bebauungspläne, gleicher Verfahrensschritt

Gemeinderat Böhmfeld gibt grünes Licht für öffentliche Auslegung

20.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:53 Uhr

Böhmfeld (EK) Ein ganzes Bündel wichtiger Beschlüsse fällte der Gemeinderat in Böhmfeld in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr. Markante Themen waren die Entwürfe der Bebauungspläne "Im Lehen", "Ortskern Bonifatius- und Frühlingsstraße" sowie "Ortskern Kellerbuck".

Böhmfeld (DK) Ein ganzes Bündel wichtiger Beschlüsse hat der Gemeinderat in Böhmfeld in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr gefällt. Markante Themen waren die Entwürfe der Bebauungspläne "Im Lehen", "Ortskern Bonifatius- und Frühlingsstraße" sowie "Ortskern Kellerbuck".

"Die drei Bebauungspläne verbindet, dass sie sich im gleichen Verfahrensschritt befinden und die nächste Etappe in Form der Monatsauslegung gemeinsam durchlaufen", sagte Bürgermeister Alfred Ostermeier. Allerdings unterschieden sich die Pläne darin, dass sich "Im Lehen" am Ortsrand "auf der grünen Wiese" befinde, "Bonifatius- und Frühlingsstraße" sowie "Kellerbuck" im Ortskern, was Einfluss nehme auf die Bauvorschriften.

"Im Lehen" am westlichen Dorfrand beinhaltet 29 Bauparzellen mit Größen zwischen 365 und 890 Quadratmetern. Im Norden ist ein drei Meter hoher und zehn Meter breiter Lärmschutzwall vorgesehen. Zudem wird den Käufern anliegender Grundstücke vertraglich die Umsetzung privater Schutzmaßnahmen nahegelegt. Es sollen Wohngebäude mit Erd- und Dachgeschoss sowie zwei Vollgeschossen und zweigeschossige Jurahäuser errichtet werden können. Holzhäuser sind möglich, jedoch keine Naturstammhäuser ohne Verkleidung. Sattel-, Walm- und Zeltdächer sind erlaubt. Zäune aus Holz sind vorstellbar, jedoch möglichst nicht aus Metall. Drahtschotterkästen, Gabionen genannt, als Einfriedung sind tabu. Das Gremium billigte den Entwurf des Bebauungsplans "Im Lehen" einhellig. Die öffentliche Auslegung soll noch in diesem Jahr beginnen und bis 31. Januar 2017 dauern. Fachmännisch erfolge die Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, da sich das Baugebiet im Wasserschutzgebiet befinde, versicherte Ostermeier.

Im Baugebiet "Ortskern Bonifatius- und Frühlingsstraße" dürfen Satteldach-Wohnhäuser mit Erd- und Dachgeschoss sowie mit zwei Vollgeschossen gebaut werden, zudem Hausgruppen wie Dreispänner. Da es im Umkreis Einfriedungsmauern gibt, die Bestandsschutz haben, will man hier Gartenmauern zulassen, allerdings keine Gabionen. Grünes Licht für die öffentliche Auslegung erfolgte einstimmig.

Stellung beziehen können Bürger und Behörden im Rahmen der Monatsauslegung der einvernehmlich verabschiedeten Überplanung des Bereichs "Ortskern Kellerbuck" zwischen Hofstetter und Schambacher Straße. Die Vorschriften für die Bebauung sind identisch mit denen des Bebauungsplans "Ortskern Bonifatius- und Frühlingsstraße". Ausnahmen sind die rückwärtige Baugrenze im Norden und das Sondergebiet "Sportheim". Grundstückseigentümer sollten bei der Auslegung Zeichnung und Text laut Ostermeier genau anschauen, weil "der Teufel im Detail stecke".