Doppelabrechnungen werden nicht toleriert

12.12.2007 | Stand 03.12.2020, 6:16 Uhr

Zu "Doppeltes Honorar für gleiche Leistung" (DK vom 29. November):

Es wird behauptet, dass die AOK Bayern Kenntnisse über Doppelabrechnungen von GOIN-Ärzten hätte und diese toleriert. Grundsätzlich gilt: Bei Abrechnungsprüfungen entdeckte Doppelabrechnungen führen stets zu Rückforderungen. Die AOK Bayern toleriert keine Doppelabrechnungen. Auch im Bereich Ingolstadt laufen derzeit Abrechnungsprüfungen, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Falls Doppelabrechnungen festgestellt werden sollten, werden entsprechende Rückforderungen gestellt.

Im Übrigen schließt der Hausarztvertrag der AOK, an dem GOIN-Ärzte teilnehmen, klar und deutlich Doppelabrechnungen aus.

Sabine Hunner

AOK Bayern