Kipfenberg
Diskussion über Bauanträge

30.07.2020 | Stand 02.12.2020, 10:52 Uhr

Kipfenberg - In seiner jüngsten Sitzung behandelte der Bauausschuss Kipfenberg verschiedene Bauanträge, etwa zur Nutzungsänderung eines Maschinenlagers in eine Rinderhaltung mit Anbau eines Heu- und Strohlagers im Ortsteil Schelldorf, Hauptstraße 20 und das durch einen Brand zerstörte Mehrfamilienhaus in Böhming.

Das geht aus dem Protokoll hervor.

Die betroffene Fläche - das Maschinenlager - sei im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Sie liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, so Bürgermeister Christian Wagner. Auf der Südseite der bestehenden Halle soll das Heu- und Strohlager gebaut werden. Da gemeindliche Belange nicht berührt werden, erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen. Durch einen Brand wurde ein Mehrfamilienhaus im Ortsteil Böhming, Altmühlweg 6, stark beschädigt. Nun haben die Eigentümer einen Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des Brandobjekts und den Neubau eines Mehrfamilienhauses vorgelegt. Das Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan im Außenbereich. Nach dem Baugesetzbuch sei die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere gewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle genehmigungsfähig, sagte Wagner. Geringfügige Erweiterungen des neuen Gebäudes gegenüber dem beseitigten oder zerstörten Gebäude sowie geringfügige Abweichungen vom bisherigen Standort des Gebäudes seien zulässig. Der Neubau soll drei Vollgeschosse und ein Pultdach erhalten. Inwiefern durch die erhöhte Kubatur und die veränderte Lage des Gebäudes eine "Gleichartigkeit" gegeben sei, werde durch die Baugenehmigungsbehörde beurteilt, so Wagner. Auf der Nordseite der Altmühl in Böhming dominiere das Satteldach als Dachform das Ortsbild. Da sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfügen werde, verweigerte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen.

Im Ortsteil Böhming, Im Schotterfeld 10, möchte ein Bauwerber einen Carport errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans Böhming-West. Für die isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der nicht eingehaltenen maximal zulässigen Grenzbebauungslänge stimmte der Ausschuss zu.

Das Wohnhaus im Ortsteil Pfahldorf, Alte Hauptstraße 15, möchten die Eigentümer umbauen und modernisieren. Ferner haben sie den Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes beantragt. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es soll das bestehende Dachgeschoss ausgebaut und Dachflächenfenster eingebaut werden. Im Wohngebäude werden Wände abgebrochen und neu eingebaut, sodass drei getrennte Wohneinheiten entstehen. Im Süden entsteht ein Terrassenanbau in Stahlkonstruktion sowie im Ober- und Dachgeschoss je ein Balkon. Weiter ändern sich teilweise die Fensteröffnungen. Für das Bauvorhaben werden Stellplätze in ausreichender Zahl errichtet. Nachbarunterschriften sind den Planunterlagen nicht zu entnehmen. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Ein Einfamilienwohnhaus mit Garage soll im Ortsteil Biberg, Lindenweg 16, errichtet werden. Da es sich um eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt, wurden die Bauplanmappen auf dem Verwaltungsweg an die Baugenehmigungsbehörde und den Bauherren weitergereicht.

mme