Ingolstadt
Diskretion ist erste Pflicht

Ab Januar steht Tobias Rudolph als Ombudsmann für Hinweise aus Ingolstadt zur Verfügung

14.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:37 Uhr
Stellvertreter: Rechtsanwalt Christian Krauße. −Foto: Kanzlei

Ingolstadt (DK) Im Juli hat sich der Stadtrat einstimmig für eine Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei als externe Ombudsstelle entschieden.

Im Januar 2020 soll nun der unabhängige Ansprechpartner seine Arbeit aufnehmen. Aufgabe des promovierten Juristen Tobias Rudolph wird es sein, vertraulichen Hinweisen nachzugehen, wo in der öffentlichen Verwaltung etwas nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Auch der Klinikumskandal kam damals durch einen anonymen Hinweis an einen Ombudsmann ans Tageslicht respektive zu den Justizbehörden.

Im Stadtratspapier des Rechtsreferenten Dirk Müller vom Juli heißt es über die Kanzlei, die den Zuschlag erhielt: "Herr Dr. Rudolph war einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, die als sogenannte externe Vertrauensanwälte in Ombudsmannfunktionen tätig wurden. " Nach Verstärkung mit dem Anwalt Christian Krauße habe sich die Kanzlei, "als eine der größten Strafrechtskanzleien in der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen etabliert", so Müller weiter.

Jetzt hat das Rechtsreferat per Rundmail an die Belegschaft die Verwaltungskollegen ausdrücklich auf die "Hinweisgebersysteme der Stadt Ingolstadt" hingewiesen. "Bei Problemen, Missständen und sonstigen Vorkommnissen", so der Rechtsreferent, hätten die Kollegen ab Januar "neben den regulären Meldekanälen" (Vorgesetzter, Personalrat, Jugendvertretung, Korruptionsbeauftragter) auch eine Ombudsperson an ihrer Seite. "Das Ombudssystem ist ein Instrument zur Korruptionsprävention, zur Aufdeckung von Korruptionsvorgängen und sonstigem Fehlverhalten in der, aus der und gegen die Stadtverwaltung. " Die unabhängige und neutrale Ombudsstelle soll so arbeiten, dass "die vertrauliche Behandlung der Hinweise und die Vertraulichkeit der Hinweisgeber unter allen Umständen gewährleistet" sei. Zwischen der Stadt und der Ombudsperson sei vereinbart, versichert Stadtjurist Müller, dass "die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt wird, es sei denn der Hinweisgeber stimmt der Offenlegung ausdrücklich zu".

Die Kanzlei unterliege "berufsständischer Verschwiegenheit" und besitze die "Privilegien des Zeugnisverweigerungsrechts". Durch anonyme Hinweise an die Ombudsstelle werde man jedoch nicht zum Mandanten der Nürnberger Kanzlei, wie es ausdrücklich heißt. Die Honorierung der Anwälte ist mit der Stadt vereinbart.

Laut Rechtsreferat stehen Ombudsmann Tobias Rudolph und gegebenenfalls Stellvertreter Christian Krauße ab Januar als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind dann persönlich zu den Bürozeiten in der Kanzlei (am Westtorgraben 1 in Nürnberg) oder per E-Mail, Fax und Mobiltelefon erreichbar.