Schrobenhausen
Diebstahl am Tag nach Verurteilung

23.03.2010 | Stand 03.12.2020, 4:09 Uhr

Schrobenhausen / Neuburg (szs) Nur einen Tag nachdem er wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, hat ein 19-jähriger Schrobenhausener erneut geklaut. Dementsprechend hart fiel gestern das Urteil des Jugendschöffengerichts Neuburg aus: Er muss zwei Jahre hinter Gitter.

"Das treibt mir wirklich die Zornesröte ins Gesicht", schimpfte Jugendrichter Gerhard Reicherl. Auf der Anklagebank saß ein alter Bekannter: Schon im vergangenen Jahr war Christian M. (Name geändert) angeklagt gewesen, in einer Gruppe von sechs jungen Männern Bauwagen und Gartenhütten aufgebrochen und ausgeräumt zu haben. Werkzeuge und andere technische Geräte hatten sie damals gestohlen. Christian M. wurde wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


Der erzieherische Effekt der Jugendstrafe blieb jedoch aus: Bereits am Tag danach, am 4. November beging der damals 18-Jährige erneut einen Diebstahl. Die Beute: leere Gasflaschen im Wert von 80 Euro. "Man kann die Tat schon als dreist dumm bezeichnen", fasste Reicherl zusammen. Christian M. war auf einer Geburtstagsfeier bei Bekannten eingeladen, die einen Heizpilz für die Gäste aufgestellt hatten. Schon vor der Feier waren die gekauften Gasflaschen spurlos verschwunden. Der Verdacht fiel auf Christian M., der jedoch zunächst beteuerte, nichts vom Verbleib der drei Flaschen zu wissen. Dennoch bot er dem Gastgeber einige Tage später an, das Geld für die Flaschen zu zahlen – unter der Bedingung, dass dieser nicht die Polizei verständigte. "Warum sollte er denn die Flaschen zahlen wollen, wenn er sie nicht gestohlen hat", fragte der Geschädigte vor Gericht.

Der Gastgeber hätte damals wohl auf eine Anzeige verzichtet – wären nach der Feier nicht auch noch zwei leere Gasflaschen aus dem Schrebergarten verschwunden. Wieder wollte Christian M. nichts damit zu tun gehabt haben. Schlecht für ihn war nur, dass er auf frischer Tat ertappt worden war – buchstäblich mit den Gasflaschen unter dem Arm. Ein Nachbar war misstrauisch geworden, als er den jungen Mann mit den Flaschen hantieren sah. Der Rentner stellte Christian M. zur Rede, der daraufhin log, er sollte die Flaschen im Auftrag seines Bekannten abholen. Warum er jedoch keinen Schlüssel für den Garten bei sich hatte, konnte er nicht erklären.

Auch vor Gericht war der Angeklagte bis zum Schluss nicht geständig: "Ich war es nicht", sagt er kühl. Staatsanwalt Robert Pohle, Jugendrichter und Schöffen hatten dennoch keinen Zweifel, dass er die Gasflaschen gestohlen hat. Zeugenaussagen und Indizien sprachen eindeutig gegen Christian M. Gründe für ein mildes Urteil sah Reicherl deshalb keine: "Für dich kann es nur den harten Weg ins Gefängnis geben."