Schrobenhausen
Die Zwänge der Behörde

24.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:26 Uhr

Schrobenhausen (mpy) Emmy Böhm als Leiterin der Ausländerbehörde in Neuburg ist die Situation nur zu gut bekannt. Ihre Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden, "unabhängig davon, ob uns jemand sympathisch ist oder nicht", wie sie sagt.

Und die Vorgaben seien eindeutig: Im Asylverfahren gehe es um Schutz. Entscheidend in der Frage, ob jemand beispielsweise eine Ausbildung machen oder zu Ende führen könne, sei aus ihrer Sicht, dass die Asylbewerber frühzeitig ihrer Mitwirkungspflicht nachkämen; man könne schon bisweilen helfen, aber die Bewerber müssten das Ihre beitragen.

Mitwirkungspflicht bedeutet, dass die Bewerber alles ausfüllen müssen. "Wer das nicht tut, dem müssen wir die Arbeitserlaubnis entziehen, da freut sich weder der Arbeitgeber noch der ehrenamtliche Helfer." Menschlich sei es absolut verständlich, dass ein Afghane, der einem Schlepper x Jahresgehälter gegeben habe, versuche, seine Herkunft zu verschleiern, sagt Emmy Böhm, und es komme nun mal häufig vor, dass die Bewerber keine Papiere haben, "aber wenn jemand seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, ist er raus."

Es sei durchaus so, dass es einen gewissen Ermessensspielraum gebe, aber einer Entscheidung pro oder kontra Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis lägen klare Kriterien zugrunde: Hat er seine Mitwirkungspflicht erfüllt? Hat er die erforderlichen Sprachkenntnisse? Ist er ein Straftäter? Wie sind die schulischen Leistungen? Wie hoch ist die Anerkennungswahrscheinlichkeit?

Die Problematik der Arbeitgeber, die sich über Arbeitskräfte freuen, die gerne ein Angebot unterbreiten möchten, kennt sie wohl. Und die Situation, dass die Arbeitsagentur eine ortsübliche Entlohnung fordert, die um einiges über dem Mindestlohn liegt, auch. Unternehmern, die gern einen Asylbewerber beschäftigen möchten, sagt Emmy Böhm Unterstützung zu: "Ich bin für jeden Arbeitgeber ansprechbar, wenn es darum geht, Lösungen zu finden!"