Pfaffenhofen
Die Ohren sind immer wach

Lebensrettende Rauchwarnmelder sind jetzt Pflicht - und der Umgang damit ist gar nicht kompliziert

05.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:59 Uhr
Wenige Handgriffe mit großer Wirkung: Rauchwarnmelder sind seit dem Jahreswechsel in allen Schlafzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, Pflicht. Die Installation ist simpel, als Wartung reicht ein Knopfdruck pro Jahr. Im Gegenzug können die kleinen Geräte Leben retten. −Foto: Remmers/dpa

Pfaffenhofen (PK) Seit dem Jahreswechsel sind in allen bayerischen Schlafzimmern und Fluren sogenannte Rauchwarnmelder Pflicht. Die Geräte können keine Brände verhindern, aber Leben retten. Angst vor der Neuerung braucht kein Hausbesitzer oder Mieter haben - allzu kompliziert ist sie gar nicht.

"Der Gehörsinn schläft nicht", sagt Ralf Maul. Der Geisenfelder Kaminkehrermeister ist auch geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder - und so steht er nicht nur hinter der Neuerung, sondern kennt sich auch bei allen Fragen rund um die Rauchwarnmelder bestens aus. Jährlich kommt es in Deutschland zu rund 200 000 Bränden mit etwa 400 Brandtoten und zehnmal so vielen Verletzten. "Früher waren es auch schon 600 Tote jährlich", erzählt Maul. Mittlerweile seien es im Schnitt zwar weniger. "Aber jeder Tote ist einer zu viel. Und die Rauchmelder werden mithelfen, die Zahl weiter nach unten zu drücken." Übrigens sterben die meisten Opfer an den Folgen einer Rauchvergiftung, nicht im Feuer selbst. "Die meisten Opfer werden im Schlaf überrascht", so Maul. Und dagegen schütze eben nur ein lauter Alarm - "weil unsere Ohren immer wach sind."

Damit liegt er auf einer Linie mit jenen, die zu Hilfe gerufen werden, sobald es brennt. Armin Wiesbeck ist als Kreisbrandrat der oberste Feuerwehrler im Landkreis. Und auch er sieht nur Positives in der neuen Pflicht, der Hausbesitzer, Vermieter und Mieter ab sofort gemeinsam nachkommen müssen. "Ich erinnere nur an den Zimmerbrand in Hohenwart kurz vor dem Jahreswechsel", sagt Wiesbeck. "Der Mann könnte noch leben, wenn in seiner Wohnung funktionierende Rauchwarnmelder installiert gewesen wären." Gleiches gilt für den Brand im ehemaligen Geisenfelder Café Prechter. "Auch hier könnte das Opfer noch leben", meint Ralf Maul.

Das Bayerische Innenministerium hat die wichtigsten Fragen rund um die Rauchmelderpflicht zusammengetragen und in einer Broschüre veröffentlicht. Wer sie durchliest, erkennt schnell: Das ist alles kein Hexenwerk. Seit dem 1. Januar ist es Pflicht, in allen Häusern und Wohnungen die Rauchmelder nachzurüsten. So müssen "Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben", heißt es per Gesetz. Die Eigentümer müssen die Geräte bereitstellen, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern - also auch den Mietern. Das Bauordnungsrecht unterscheidet dabei nicht zwischen Wohnungen in Mehrparteienhäusern oder Einfamilienhäusern. Für Gewerbebetriebe, Büros oder Praxen gilt die Neuerung nicht. "Es geht darum, die Sicherheit der Bewohner und vor allem von nachts schlafenden Personen zu erhöhen", fasst Armin Wiesbeck das Ansinnen hinter dem Gesetz zusammen. So spart die Regelung auch Hausflure und Treppenhäuser, die außerhalb von Wohnungen liegen, explizit aus. "Die Regelung umfasst nur die Schlafräume und Flure innerhalb von Wohnungen", heißt es in der Broschüre des Innenministeriums. "Liegen die Treppen in einem eigenen Treppenhaus außerhalb der Wohnung, werden dort keine Rauchwarnmelder verlangt."

Zum Einsatz müssen Geräte kommen, die der Din-Norm EN 14604 entsprechen, die "zur Feststellung von Rauch und zum Generieren eines akustischen Alarmsignals" dienen. Diese gehören in aller Regel an die Zimmerdecke, mindestens einen halben Meter von den Wänden und Ecken entfernt und nicht direkt neben den Lampenschirm montiert. Laut Innenministerium reichen die Anweisungen in den beigelegten Anleitungen aus, damit jeder die Montage selbst vornehmen kann. "Eine Fachkraft ist weder für das Installieren noch für den Batteriewechsel erforderlich." Es sei empfehlenswert, etwas hochwertigere Geräte zu verwenden, deren Batterien nicht regelmäßig gewechselt werden müssen und die dadurch wartungsarm seien. In der Regel habe man damit zehn Jahre lang seine Ruhe. "Es reicht dann, die Funktion einmal pro Jahr durch Drücken der Testtaste zu kontrollieren", sagt Ralf Maul. Die Bewohner der Wohnung haben dafür zu sorgen, dass die Geräte funktionieren. Stellen sie fest, dass eines defekt ist, haben die Mieter den Eigentümer darüber zu informieren.

Eine Fernauslesung sei zwar nicht verboten, aber nicht vorgeschrieben. Ans Stromnetz müssen die Geräte nicht angeschlossen sein. Und auch ein Vernetzen der Geräte ist baurechtlich nicht gefordert, heißt es in den Bestimmungen weiter. Standardmäßig kontrolliert wird der Einbau der Rauchwarnmelder übrigens nicht. "Wenn es gebrannt hat, schaut sich die Versicherung an, ob alles vorschriftsmäßig installiert war", sagt Ralf Maul. "Dass sie deswegen nicht zahlt, kann aber nicht sein." Das bestätigt auch eine Sprecherin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. "Rauchmelder sollen Leben retten, der Schutz vor Schaden ist dabei zweitrangig", räumt sie ein. Grundsätzlich müsse der Versicherungsnehmer einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung alle Sicherheitsregelungen beachten. Hierzu könne auch die Rauchmelderpflicht gehören. "Praktisch gibt es aber keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden dazu ursächlich sein müsste." Ein solcher Zusammenhang könne in der Regel nicht hergestellt werden. Das zeigten auch die bisherigen Erfahrungen. "Fälle, in denen ein fehlender Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Schadens hatte, sind uns nicht bekannt."

Und auch eine weitere Befürchtung, die manche Hausbesitzer hegen, versucht Armin Wiesbeck zu entkräften. "Wenn es mal zu einem Fehlalarm mehr als bisher kommt, ist das nicht so schlimm", sagt er. "Wenn wir auch nur einem Menschen mehr das Leben retten können, fahren wir dafür auch gerne ein paar Mal umsonst raus", sagt er im Namen aller Feuerwehrler im Landkreis. Da gebe es wesentlich unerheblichere Alarmierungen, zu denen die Ehrenamtlichen manchmal mitten in der Nacht gerufen würden. Sollte beispielsweise ein Nachbar durch einen versehentlich piependen Rauchwarnmelder aufgeschreckt werden und die Feuerwehr alarmieren, obwohl es gar nicht brennt, muss er die Kosten für den Einsatz auf keinen Fall aus eigener Kasse begleichen. "Für die Betroffenen sind unsere Einsätze immer kostenfrei. Die bezahlen nämlich immer die Kommunen. Das sind zwar dann auch Steuergelder - ab er sicher keine Verschwendung", so Wiesbeck.