Juristisches Mammutverfahren
Die Naturschutzgebiete "Weltenburger Enge" sowie "Hirschberg und Altmühlleiten" sollen vereint werden

04.12.2021 | Stand 10.12.2021, 3:35 Uhr
Die Naturschutzgebiete "Weltenburger Enge" sowie "Hirschberg und Altmühlleiten" sollen zusammengelegt werden. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. −Foto: Schmied (Archiv)

Kelheim - Die Zusammenlegung der Naturschutzgebiete "Weltenburger Enge" sowie "Hirschberg und Altmühlleiten" nimmt langsam Formen an - zumindest auf dem Papier. Denn was für den Naturfreund einleuchtend klingt, erfordert ein juristisches Mammutverfahren, das die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Niederbayern vorantreibt.

Mit dem gegen zwei Stimmen gefassten Beschluss, keine Einwände gegen den nun vorliegenden Entwurf der neuen Naturschutzverordnung und den Umweltbericht zu erheben, hat sich der Landkreis Kelheim jetzt klar positioniert. Das letzte Wort hat der Kreistag, der am 20. Dezember zusammentreten wird.

Insgesamt geht es um 934 Hektar, die am Ende zum Umgriff des künftigen Naturschutzgebietes gehören. Das ist schon eine Hausnummer, die einer aufwendigen Planung bedarf. Die Initiative dazu kam aus Brüssel. Ins Rollen gekommen war das Verfahren, nachdem der Europarat im Jahr 2018 angeregt hatte, die beiden Naturschutzgebiete zu vereinen. Dies geschah nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ausweisung von Teilen der "Weltenburger Enge" als erstes Nationales Naturmonument" in Bayern Anfang des Jahres 2020.

In der Folge gab es mehrere Vorgespräche auf höchster Ebene, in denen das Verfahren vorangetrieben wurde. Die Regierung von Niederbayern hatte dann auf Grundlage dieser Ergebnisse einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der in das Verfahren einfloss. Sowohl die Träger öffentlicher Belange, alle betroffenen Interessensgruppen als auch alle privaten Grundeigentümer werden angehört und können sich zur Sache äußern.

Einer der Beteiligten ist der Landkreis Kelheim. Und so landete die Angelegenheit auf dem Tisch des Kreisausschusses. Dort hatte man nichts Grundsätzliches gegen das Vorhaben einzuwenden. Landrat Martin Neumeyer (CSU) war vor allem die Wahrung der Interessen von Schifffahrt und Zillenbetreibern wichtig, die aber keine Beeinträchtigungen zu befürchten haben werden. Ansonsten kam der Kreischef ins Schwärmen: "Wir haben da eine Traumlandschaft direkt vor unserer Haustür, die wir für künftige Generationen zu schützen und zu erhalten haben."

Die Riedenburger Kreisrätin Maria Krieger (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach Befreiungen zum Beispiel für die Kletterer. All dies liege allerdings im Ermessen der Regierung, wie Wolfgang Lorenz von der Höheren Naturschutzbehörde betonte. In diesem Verfahren würden auch alle Freizeitvereine gehört.

Peter-Michael Schmalz (ÖDP) verwies auf "massive Bedenken der Naturschutzverbände gegen den Verordnungsentwurf", die ihm zu Ohren gekommen seien. Daher hielt er es für angeraten, diese erst einmal zu sichten und eventuell in die Stellungnahme des Landkreises einfließen zu lassen. Widerspruch kam hier von Kelheims Bürgermeister Christian Schweiger (CSU), der seinen Ratskollegen darüber belehrte, dass auch die Naturschutzverbände in diesem Verfahren gehört würden und es nicht üblich sei, sich hier im Vorfeld auszutauschen. Ansonsten dankte der Kelheimer Rathauschef der Regierung von Niederbayern für die Transparenz in diesem umfangreichen Verfahren. Er als Bürgermeister werde "sehr genau hinschauen, wenn es um die Rechte der Schifffahrt und der Zillenbetreiber geht", versprach Schweiger. Ähnlich äußerte sich Christian Nerb, der Fraktionssprecher der Freien Wähler, nach dessen Dafürhalten es wichtig ist, "dass die Balance zwischen Natur und Freizeit gelingt" und der Naherholungsbereich erhalten bleibt.

Was man in dem künftigen Naturschutzgebiet darf und was nicht, lässt der Verordnungsentwurf schon erahnen. Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer müssen im Kernbereich auf den für sie ausgewiesenen Wegen bleiben. Beliebte Aufenthaltsorte wie zum Beispiel die "Kanuinsel" bleiben zugänglich. Die Kanuten dürfen natürlich weiterhin aufs Wasser. Für die Fischerei, die Landwirtschaft und die Jäger ändert sich nichts. Der Staatswald wird nicht mehr forstlich genutzt, sodass ein Naturwald entsteht. Die Personenschifffahrt, Zillen und das Klettern bekommen entsprechende Befreiungen. Und Hunde müssen an die Leine.

DK