Berlin
"Die Lohnlücke schließen"

Kabinett billigt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

11.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:48 Uhr

Berlin (AFP) Das Bundeskabinett hat das lange geplante Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern beschlossen. "Das ist ein ganz wichtiges Gesetz für die Schließung der Lohnlücke", sagte Schwesig gestern in Berlin.

Im Grundgesetz seien gleiche Rechte von Männern und Frauen verankert - das müsse sich auch bei der Bezahlung wiederfinden. Die Wirtschaft befürchtet dagegen zusätzliche Bürokratie.

Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitern sollen künftig Informationen darüber verlangen können, was vergleichbare Kollegen verdienen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem regelmäßig einen Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen. "Dieses Gesetz gilt für Frauen und Männer", erklärte Schwesig. "Aber die Vergleichsgruppe muss immer das andere Geschlecht sein."

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn herausgerechnet wird, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener Führungsposten übernehmen und eher in geringer bezahlten Berufen tätig sind, verbleibt laut Schwesig noch immer eine Lohnlücke von durchschnittlich sieben Prozent. "Die Politik ist verpflichtet, dagegen etwas zu tun", sagte die Ministerin. Mit dem Gesetz kann demnach ungefähr die Hälfte der berufstätigen Frauen in Deutschland künftig ihr Gehalt innerhalb des Unternehmens vergleichen. Insgesamt würden 14 Millionen Beschäftigte einen individuellen Auskunftsanspruch erhalten. Wenn möglich, sollen sie dabei über den Betriebsrat gehen.

Die große Koalition hatte sich nach langem Streit im Oktober grundsätzlich auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit verständigt. Die Unionsfraktion im Bundestag leistete aber weiter Widerstand, so dass Schwesig den Entwurf nicht wie ursprünglich geplant im Dezember ins Kabinett einbringen konnte.

Am Dienstag hieß es aus Regierungskreisen, dass letzte Details geklärt worden seien. Strittig war bis zuletzt, ob nur das Bruttogehalt oder auch Vergünstigungen wie Dienstwagen oder Boni in den Vergleich einbezogen werden. Laut Schwesig sollen Arbeitnehmer mit dem Gesetz auch das Recht bekommen, wenigstens zwei dieser sogenannten Entgeltbestandteile nachzufragen.

Schwesig sagte, sie hoffe nun auf eine zügige Verabschiedung durch den Bundestag. Allerdings könnte die Union im parlamentarischen Verfahren noch auf Änderungen dringen. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsbundestagsfraktion, Christian von Stetten (CDU), sagte, schon die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern mit dieser zusätzlichen Bürokratie zu belasten, sei falsch gewesen.

Dass Schwesig die Grenze im Gesetzentwurf auf 200 Mitarbeiter gesenkt habe, bedeute weitere bürokratische Belastungen für die betroffenen Unternehmen und verstoße gegen den Koalitionsvertrag. Rund 4000 Unternehmen seien nun zusätzlich von der "Schwesig-Bürokratie" betroffen, sagte von Stetten.

Auch aus der Wirtschaft kam Kritik. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärte, das Gesetz bleibe trotz Korrekturen an den ersten Entwürfen aus Schwesigs Haus "bürokratisch" und verfehle das Ziel besserer Karrierechancen für Frauen. Der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, Lutz Goebel, sprach von einem "Bürokratiemonster" und einem "Generalverdacht gegen alle Unternehmen, Frauen beim Lohn zu diskriminieren".