Deutsches
Die Lizenz zum Teilen

Creative Commons ist eine Art vereinfachtes Urherberrecht für Veröffentlichungen im Internet

07.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:27 Uhr

Deutsches Urheberrecht ist kompliziert und veraltet. Wie einfach es sein kann, Songs, Fotos oder Texte zu teilen, macht die Creative-Commons-Lizenz (CC) vor. Aber natürlich gibt es auch Grenzen, etwa bei kommerzieller Verwertung.

Das CC-Grundprinzip ist denkbar einfach. „Urheber geben ihre Werke unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung frei“, erklärt Markus Beckedahl, Projektleiter von Creative Commons Deutschland. „Dank dieser Nutzungsfreiheiten können Nutzer wiederum auf die Werke anderer zugreifen, ohne extra nachfragen und einen Vertrag abschließen zu müssen, wie das Urheberrecht es verlangt.“

Bei CC sieht man gleich, was erlaubt ist, erklärt Catrin Schoneville, Sprecherin von Wikimedia Deutschland. „Der Nachnutzer kann auf einen Blick sehen, ob er ein unter einer bestimmten CC-Lizenz freigegebenes Werk für einen bestimmten Zweck nutzen kann.“

Es gibt sechs verschiedene CC-Lizenzen, die alle eine Bedingung haben: „Der Urheber muss immer genannt werden“, sagt Beckedahl. „Als Urheber kann ich davon profitieren, dass Nutzer meine Werke weiterkopieren und mich und meine Werke dadurch bekannter machen.“

Die verschiedenen CC-Lizenzen setzen sich aus Modulen zusammen. So kann man verfügen, dass ein Werk nicht kommerziell verwendet werden darf (non-commercial, NC), eine Bearbeitung verbieten (no derivates, ND) oder eine Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen vorschreiben (share alike, SA). Daraus ergeben sich die sechs Lizenzen. Immer dabei: das BY-Modul für die Nennung des Autorennamens.

Wer CC-Werke wie Fotos oder Musik sucht, kann bei Suchmaschinen oft einen Filter setzen. Creative Commons bietet aber auch selbst eine Metasuche. Dazu kommen spezialisierte CC-Portale, etwa für Musik. „Es gibt Portale wie Jamendo.com, wo tausende Künstler zu finden sind“, sagt Beckedahl. „Plattformen wie Soundcloud haben zumindest die Möglichkeit eingebaut, ebenfalls explizit unter CC zu veröffentlichen und danach zu suchen.“

Wenn man ein CC-Werk verwendet, muss man auf jeden Fall die Lizenzbedingungen einhalten, betont Catrin Schoneville. „Das sind unter anderem die Nennung des Urhebers, der Verweis auf Quelle und Lizenztext.“ Sonst drohen auch bei CC Schadenersatzforderungen.

Kürzlich wurde etwa der Fall eines Unternehmens bekannt, das eine CC-Landschaftsaufnahme verwendet hatte – ohne Verweis auf Fotografen oder CC-Lizenz. Jurist Dennis Tölle schreibt auf RechtamBild.de, dass es sich beim gezahlten Sachadenersatz von 14 000 Euro zwar nur um einen außergerichtlichen Vergleich handelt: „Angesichts der Schwere der Rechtsverletzung ist aber nicht auszuschließen, dass auch ein Gericht dem Fotografen eine vergleichbare Summe zugesprochen hätte.“

Fotos, Musik oder Texte lassen sich leicht mit einer CC-Lizenz versehen. „Der Lizenzierungsvorgang ist im Grund nichts weiter als eine Kennzeichnung“, sagt Rechtsanwalt John H. Weitzmann von iRights.info und ebenfalls CC-Projektleiter. Im Grunde genüge es, etwa unter ein Bild den Hinweis auf den Autor und die CC-Lizenz zu setzen. „Der Lizenzhinweis kann aber auch noch deutlich umfangreicher sein, etwa Metadaten zum Werk enthalten“, erklärt Weitzmann.

In beiden Fällen hilft der CC License Chooser, eine Webseite mit selbsterklärendem Generator für die Lizenz. Man wählt aus, welche Rechte man vergeben möchte und erhält anschließend die passende Lizenz als HTML-Code zum Einbinden in Webseite oder Blog. „Allgemein sollte man bei der Kennzeichnung immer darauf achten, dass sie genau genug ist“, erklärt Weitzmann. Wenn etwa bei einem Blog-Post nur der Text CC-lizensiert werde, weil man die Rechte für die Bilder gar nicht hat, sollte dies auch im Lizenzhinweis vermerkt sein.

„Wichtig ist, dass man einen Link dazu packt, wo man die Lizenzbestimmungen und die Nutzungsfreiheiten auf einen Blick sehen kann“, erklärt Markus Beckedahl. Die Links zu den Zusammenfassungen der Rechtstexte (License Deed) finden sich auf der CC-Projektseite.

„Für die Freigabe privater Werke sind alle CC-Lizenzen gleichermaßen geeignet“, sagt Wikimedia-Sprecherin Schoneville. Das sieht Weitzmann genauso: „Wir empfehlen allerdings durchweg, die Varianten BY und BY SA zu wählen, weil nur diese beiden eine echte Nachnutzung etwa in der Wikipedia zulassen.“ Die Idee dahinter heißt Free Cultural Works. Letztlich muss man selbst wissen, was man will. Das Teilen und Veröffentlichen zu vereinfachen, ohne kommerzielle Nutzung oder Veränderung zu riskieren, ist ja auch schon etwas. tmn