Wolnzach
Die Lärmschutzwand kann kommen

Autobahndirektion informiert über ihre Pläne – Zwölf Anwohner sind direkt betroffen

14.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:26 Uhr

Die Autobahn A 93 läuft direkt an diesen Häusern in Wolnzach vorbei. Für zwölf Familien wurde nun wegen der vor zwei Jahren geänderten Grenzwerte zur Lärmbelastung eine Dringlichkeitsstufe erlassen. Zu ihrem Schutz soll nun entlang der Autobahn eine 3,50 bis vier Meter hohe Lärmschutzwand gebaut werden. - Foto: WZ-Archiv

Wolnzach (sdb) Ende kommenden Jahres könnte die Lärmschutzwand schon stehen, das haben zwölf persönlich geladene Wolnzacher Familien nun von der Autobahndirektion Südbayern erfahren: Sie wohnen in dem Bereich der so genannten Musikantensiedlung mit den höchsten Lärmwerten.

In seiner Begrüßung, in der der Wolnzacher Bürgermeister Jens Machold (CSU) den Sachgebietsleiter der Autobahndirektion Südbayern, Michael Köstlinger und dessen Bautechnikerin Carolin Herda, vorstellte, betonte er die Priorität dieses Termins: „Schließlich haben sich gleich alle drei amtierenden Bürgermeister und viele Gemeinderäte dafür Zeit genommen“.

Bauoberrat Köstlinger ging zunächst darauf ein, dass Lärmschutz an dieser Stelle kein neues Thema sei. Lange habe man aber nichts machen können, „da es sich in diesem Bereich nicht um einen Neubau handle, sondern die Autobahn vorher schon da war.“ Somit gelte dieser Bereich auch als Lärmsanierung. Da sie eine freiwillige Leistung des Bundes darstellt, bestehe diese häufig aus einem so genannten passiven Lärmschutz am Gebäude selbst – zum Beispiel in Form von speziellen Fensterdämmungen. Das aber nur dann, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten sind. Nun wurden die Grenzwerte der Belastbarkeit vor zwei Jahren um drei auch Dezibel gesenkt. Das bedeutet, dass auch für Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete – wie in diesem Fall – jetzt tagsüber nur noch 67 statt 70 Dezibel und nachts 57 statt 60 Dezibel zulässig sind. Diese Werte ergeben eine nächtliche Überbelastung für die zwölf zu diesem Abend persönlich eingeladenen Wolnzacher Familien und damit die so lang ersehnte Dringlichkeitseinstufung.

Köstlinger erläuterte anhand von Skizzen die Höhe der geplanten Wand von 3,50 beziehungsweise vier Metern. Dazu hatten dann nicht nur die betroffenen Familien in vorderster Front viele Fragen: „Warum wird nicht gleich das ganze Autobahnstück mit einer Wand versehen, sondern wieder nur Stückwerk produziert, wollte ein Bürger wissen, schließlich wären auch die Anwohner auf der anderen Seite betroffen. Besonders über den defekten Fahrbahnbelag und die alte Brücke in diesem Bereich wurde diskutiert. Was die Brücke anbelangt, erklärte Köstlinger, würde diese den zusätzlichen Belastungen nicht standhalten: „Wir können uns aber eine Erweiterung vielleicht später im Zuge einer Restaurierung vorstellen, zum jetzigen Zeitpunkt würde das aber den Kostenplan sprengen.“ Die für den Bau einer Schutzwand ausschlaggebende Dringlichkeitsstufe sei eben derzeit nur für diese zwölf Anwesen gegeben.

Ein weiteres Thema, das die Bürger interessierte, war die Einberechnung der zukünftigen Entwicklung des Verkehrsaufkommens bis hin zur Sorge, ob die derzeit geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 Kilometer pro Stunde wieder aufgehoben würde. In beiden Fällen gab der Sachgebietsleiter Entwarnung: Was die erhöhte Verkehrslast anbelangt, so müsse sich diese schon verdoppeln, damit die Lärmbelastung trotz Wand wieder genauso hoch wäre, wie jetzt.

Und die Geschwindigkeitsbegrenzung sei nicht aufgrund des Lärms festgelegt, sondern stelle einerseits einen Lückenschluss zu den bereits bestehenden Begrenzungen dar und andererseits sei sie wegen eines erhöhten Sicherheitsrisikos im Bereich der Einfahrten festgelegt worden. Fest stehe auch, dass beim geplanten Investitionsvolumen von 350 000 Euro weder den Bürgern noch der Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen würden. Allerdings müssten sich alle zwölf namentlich angesprochenen Anwohner mit dieser Maßnahme schriftlich einverstanden erklären. Sollte auch nur eine Person dagegen sein, müsste ein Verfahren eingeleitet werden, in dem das Wohlwollen des Einzelnen dem der Allgemeinheit gegenübergestellt würde. „Wenn nur einer dagegen ist, dann kann man nicht mehr mit einem beschleunigten Verfahren rechnen“, so Köstlinger. Im besten Fall könne man noch diesen Winter die Gehölze entfernen, wobei die Wurzelstöcke belassen würden, so dass diese anschließend wieder austreiben könnten. Diesen Zeitplan empfahl der Referent trotz des kahlen Aussehens im kommenden Sommer, damit man im Herbst nächsten Jahres den Bau schnell durchziehen könne. Mit dem Umweltschutz und Wasserwirtschaftsamt habe man sich auch bereits abgesprochen und so seien von dieser Seite keine größeren Einwände mehr zu erwarten.

Der mit zehn Jahren jüngste Anwohner wollte am Ende noch wissen: „Wann ist die Wand denn nun fertig“ Wenn alles gut gehe, dann dauere der Bau zwei bis drei Monate, bekam er zur Antwort. Ende kommenden Jahres könnte sie dann stehen. Einholen der Einverständniserklärungen, Vorstellung im Marktgemeinderat und dann Ausschreiben der Maßnahme – so soll es nun weitergehen.