Die kleine Lösung

Von Claus Schöner

09.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:25 Uhr

Nein, amerikanische Verhältnisse drohen deutschen Firmen nicht, wenn die vom Kabinett beschlossenen Musterfeststellungsklagen über die gesetzgeberischen Hürden gebracht sind.

Auch in Zukunft wird es keine Schadensersatz-Exzesse wie in den USA geben, wo riesige Anwaltskanzleien gigantische Summen erstreiten und völlig irre Vergleiche aushandeln. Dennoch bekommen die Verbraucher endlich eine Chance, sich überhaupt vor Gericht gegen große Konzerne zu wehren. Und zwar noch rechtzeitig, bevor die Vorwürfe gegen VW in der Abgas-Affäre verjähren.
Bislang ist es höchst riskant, sich auf ein Klage-Abenteuer einzulassen. Künftig bekommen die Verbraucher mehr Macht. Allerdings: Sie müssen sich von einem Verband vertreten lassen. Und dafür werden nur wenige infrage kommen, denn die Koalition fasst die Kriterien eng. Verständlich, sie will verhindern, dass dubiose Vereine oder Organisationen die neuen Möglichkeiten nutzen, um eigene Interessen zu verfolgen und ihren Feldzug gegen bestimmte Branchen und Firmen zu führen.

Ein Manko ist, dass sich Handwerker und Kleinbetriebe den Klagen nicht anschließen dürfen. Darauf sollte der Bundestag bestehen. Richtige Sammelklagen wird es auch weiterhin nicht geben, Union und SPD haben sich lediglich auf die kleine Lösung geeinigt. Wirklich auf Augenhöhe begegnen sich Verbraucher und Unternehmen nicht. Dafür könnte die EU-Kommission sorgen, die Vorschläge für echte Sammelklagen in Europa gemacht hat. Für betrogene VW-Kunden werden solche Verfahren, wenn sich die EU-Mitglieder überhaupt darauf einigen, zu spät kommen.
.