Aichach
Die ersten drei Windräder sind genehmigt

Landratsamt Aichach-Friedberg erlässt Bescheide für Anlagen der Energiebauern im Blumenthaler Forst

20.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:20 Uhr

Aichach (SZ) Die ersten drei Windräder der Energiebauern aus dem Aichacher Land sind genehmigt. Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat die bewilligten Baubescheide zugestellt. Sie gelten für zwei Anlagen auf Sielenbacher und eine weitere auf Dasinger Flur. Der Bescheid für die drei Windkraftprojekte auf Aichacher Gebiet des Blumenthaler Forstes steht noch aus, wird aber demnächst erwartet. Auch er wird nach Lage der Dinge positiv ausfallen, wie Wolfgang Müller, Pressesprecher am Landratsamt, auf Nachfrage erklärte. In der Behörde werden die drei gesondert behandelten Verfahren demnach nacheinander abgearbeitet, das Aichacher Paket ist aus Zeitgründen noch nicht ganz fertig.

Sielenbach hatte im Januar als erste Kommune das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dann folgte Dasing. Heftige Debatten gab es im Aichacher Stadtrat, der zunächst Nein gesagt hatte und die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes zur „Feinjustierung und Standortoptimierung“ prüfen wollte. Ein Vorgehen, das vom Landratsamt als rechtswidrig eingestuft worden war, worauf der Stadtrat Ende April dann doch mit 18:9 Stimmen sein Einvernehmen aussprach.

Seitdem warteten alle Beteiligten auf den Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Zufrieden zeigte sich nun Martin Bichler, einer der Geschäftsführer der Energiebauern. Einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung des Windkraftprojektes gibt es seinen Worten zufolge noch nicht. Man dürfe aber davon ausgehen, dass heuer nicht mehr gebaut werde.

Bis zuletzt auf einen ablehnenden Bescheid gehofft hatte die Interessengemeinschaft für Transparenz & Gesundheit Laimering-Rieden-Gallenbach. Entsprechend enttäuscht ist BI-Sprecher Bernd Huhnt. Er hat die Genehmigungsbegründung der Baubehörde gelesen und sei entsetzt gewesen, „wie dieser Staat mit seinen Bürgern umspringt“. Die Behörde verweise auf die gültige Rechtslage, „die Menschen werden dabei nicht berücksichtigt“. Von der Bürgerinitiative vorgebrachte Argumente wie etwa die Gefahr durch Infraschall oder der drohende Wertverlust der privaten Immobilien hätten keine Rolle gespielt. Man habe nun um einen Termin bei Landrat Klaus Metzger gebeten und werde sich in dieser Woche noch mit den drei BI-Anwälten zusammensetzen. Dabei sollen die möglichen Ansatzpunkte für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg besprochen werden. Zumal dabei viel Geld im Raum stehe, mache die nur Sinn, wenn sie nicht aussichtslos sei. Fertiggestellt sind nach den Worten Huhnts inzwischen die von der BI in Auftrag gegebenen Lärmgutachten für Laimering und Rieden. Für Gallenbach steht das Gutachten noch aus. Hierfür hatte Hans Rieder, ebenfalls Sprecher der Bürgerinitiative, bei der Ortssprecherwahl in Gallenbach um finanzielle Unterstützung durch die Stadt gebeten. Stehen die Windräder, soll die dann zu messende Lärmentwicklung mit dem aktuellen Istzustand verglichen werden. Das Ziel: „Wenigstens im Nachhinein Verbesserungen erreichen“, so Bernd Huhnt. Im Auge habe man insbesondere eine Nachtabschaltung der Windräder.

In der Regel kann gegen einen Baubescheid vier Wochen nach dessen Zustellung geklagt werden. In diesem Fall ist das anders. Zwar wurde der Bescheid für das Sielenbacher Windrad bereits am 29. Juli erlassen, der für Dasing am 6. August und beides am 11. August im Amtsblatt des Landkreises (im Internet unter www.lra-aic-fdb.de abrufbar) bekannt gemacht, doch folgt nun darauf, wie Wolfgang Müller betont, auf Wunsch der Energiebauern eine öffentliche Auslegung. Noch bis zum 29. August können die beiden Bescheide zu den üblichen Öffnungszeiten im Landratsamt eingesehen werden. Erst dann beginne in diesem Fall die vierwöchige Klagefrist, so Müller. Wie der Pressesprecher bestätigte, hat das Landratsamt auf Antrag Bichlers den Sofortvollzug verfügt. Damit hätte eine eventuelle Klage vor dem Verwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung. Das könnte für Rodungsarbeiten im Spätherbst von Bedeutung sein.