Die eigene Wohnung vermieten - Versicherungsschutz bei privater Zimmervermietung

19.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:45 Uhr

Wer seine vier Wände als Ferienwohnung zur Verfügung stellt, sollte nicht auf Versicherungsschutz verzichten.

Wer seine vier Wände als Ferienwohnung zur Verfügung stellt, sollte nicht auf Versicherungsschutz verzichten.

Bei Privat wohnen statt teure Hotelkosten zu zahlen - das ist längst kein Urlaubs-Geheimtipp mehr. Wo Reisende sparen, verdienen Einheimische Geld indem sie ihre Wohnung, ein Zimmer oder eine Couch zur Verfügung stellen. Doch Vorsicht, wer neben einem Raum zur Übernachtung auch ein Frühstück oder eine Stadtbesichtigung als Leistung anbietet, wird rechtlich zum Reiseveranstalter und kann für fehlerhafte Leistungen haftbar gemacht werden.

Grundsätzlich sollte daher jeder, der seine Wohnung vermietet, vorher abklären, wo er sich rechtlich befindet. Denn die gewerbliche Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung kann von Städten auch als Zweckentfremdung deklariert werden. Wer ein Haus oder eine Wohnung ohne Genehmigung rein als Feriendomizil vermietet, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Neben einer rechtlichen Absicherung lohnt sich auch der Schutz der eigenen Wohnung. Dabei helfen zum Beispiel Listen, der in der Wohnung befindlichen Möbel und Gegenstände. So kann sowohl die Vermietende als auch der Feriengast nachweisen, ob Sachschäden entstanden sind oder das Löffelset verschwunden ist.

Wer sich hier gut absichern möchte, kann seine Wohnung direkt bei einem Online-Portal für private Wohnungsvermittlung registrieren. Zum Beispiel versichert die Plattform Wimdu jeden registrierten Gast, der eine Privatwohnung anmietet, mit einer Mietsachen-Haftpflicht. Auch Airbnb, einer der Online-Marktführer für private Zimmervermietung, übernimmt Schäden bis zu 700.000 Euro im Rahmen der Gastgeber-Garantie. Für die Versicherungen der Online-Portale gelten aber natürlich spezielle Regeln. Wer etwa Kunstwerke, Schmuck oder Bargeld in einer Ferienwohnung aufbewahrt, kann bei Diebstahl oder Schaden nicht auf Kulanz hoffen. Eine Sprecherin von Airbnb sagt: ?Wir empfehlen allen Gastgebern nachdrücklich, die Konditionen ihrer Versicherungen zu überprüfen, um zu wissen, was abgedeckt ist und was nicht. Nicht jede Versicherung deckt Schäden durch zahlende Gäste ab.? Oft hilft es auch, den Feriengästen vorübergehend eine kleine Kaution abzuknüpfen.

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