Gachenbach
Der Zorn raucht nach

Audi sorgt mit Lohnerstattungsforderung nach einem Brand für Unmut - obwohl alles rechtens zugeht

19.11.2018 | Stand 23.09.2023, 5:01 Uhr
Dieser Brand bei Schrobenhausen im August sorgt weiter für Unmut, weil Audi Lohnerstattungskosten für einen Mitarbeiter geltend macht, der bei der freiwilligen Feuerwehr im Einsatz war. −Foto: M. Schalk (Archiv)

Gachenbach (DK) Nach einem Großbrand in Habertshausen bei Schrobenhausen im vergangenen August "raucht" es im Nachgang erneut. Grund ist eine Forderung der Audi AG für einen ihrer Mitarbeiter, der als Feuerwehrmann im Einsatz war und deshalb in der Arbeit fehlte. Mehr als 700 Euro soll die Gemeinde dafür bezahlen. Das sorgt - obwohl rechtlich völlig in Ordnung - für Unmut.

Der Brand hatte mehr als 150 Feuerwehrleute zwei Tage lang beschäftigt, bis das letzte Glutnest gelöscht und alles aufgeräumt war. Da zählte jede Kraft, darunter eben auch die eines Audi-Mitarbeiters, der wegen des Einsatzes bei Audi fehlte. Als jetzt eine Rechnung über 701,60 Euro bei der für Habertshausen zuständigen Gemeinde Gachenbach eintrudelte, wollte Bürgermeister Alfred Lengler seinen Augen nicht trauen. Natürlich ist ihm das bayerische Feuerwehrgesetz bekannt, wonach die zuständige Gemeinde privaten Arbeitgebern auf Antrag "das Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit" zu erstatten hat, wenn es zu Ausfällen wegen eines Feuerwehreinsatzes kommt. "Aber die meisten Arbeitgeber verzichten auf solche Forderungen", sagt Lengler. Der Nachschlag macht ihn grantig.

Nur zwölf Lohnerstattungsforderungen waren überhaupt nach dem Brand eingegangen, nicht einmal jeder zehnte Arbeitgeber der eingesetzten Kräfte hatte sich also gemeldet. Die Gesamtsumme beläuft sich auf exakt 2909,39 Euro, und "davon macht allein die Audi-Rechnung für einen einzigen Mann 701,60 Euro aus", schimpft Lengler. Unverhältnismäßig, findet er. "Wie das zustandekommt, kann ich mir nicht erklären."

Audi in Ingolstadt versteht den Unmut nicht, denn das Unternehmen unterstütze seit jeher "den Dienst von Mitarbeitern in der freiwilligen Feuerwehr oder im Katastrophenschutzdienst und hält sich dabei an die Vorgaben des Bayerischen Feuerwehrgesetzes", teilte Sprecherin Michaela Schnellhardt mit. Darüber hinaus fördere man das Ehrenamt generell, etwa mit Freiwilligentagen oder Aktionen. "Fehlzeiten wegen Feuerwehreinsätzen werden den Gemeinden oft gar nicht berechnet, wenn es um Kurzeinsätze geht, wir schöpfen den gesetzlichen Anspruch also häufig nicht einmal aus. Aber hier waren es eben zwei Tage." Die Höhe der Forderung richte sich nach dem Einkommen des jeweiligen Mitarbeiters.

Die Gemeinden können solche Ausgaben unter Umständen zumindest anteilig zurückbekommen, etwa wenn Brandstiftung vorliegt und die Polizei den Verursacher ermittelt. Bei technischer Hilfe der Feuerwehr wie Verkehrsumleitungen nach Unfällen oder der Beseitigung von Ölspuren muss der Verursacher oder seine Versicherung die Auslagen der Kommunen ersetzen.

"Grundsätzlich machen wir die Erfahrung, dass die meisten Arbeitgeber sehr großzügig sind und keine Ausfälle berechnen, wenn ihre Mitarbeiter im Einsatz sind", sagt Martin Lackner, Kreisbrandrat im Raum Eichstätt. Erst kürzlich habe etwa die Firma Brandl in Eitensheim eine Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes als "Partner der Feuerwehren" erhalten. Mehr als 20 ihrer 80 Mitarbeiter seien aktive Feuerwehrler und dürften jederzeit losziehen, wenn eine Alarmierung eingehe. "Wir erleben auch sonst im Landkreis großes Verständnis bei den Betrieben, auch bei Audi. Dieses Entgegenkommen ist wichtig, weil wir sonst mehr hauptamtliche Feuerwehren bräuchten."

Der Vorsitzende des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern, Johann Eitzenberger, berichtet von ähnlich guten Erfahrungen. "Natürlich gibt es da und dort mal Probleme, je nachdem, welche Position jemand in seinem Betrieb hat. Der Pfleger in der Klinik oder die Zahnarzthelferin kann nicht mitten in der Behandlung alles stehen und liegen lassen und zum Einsatz fahren. Aber darauf achten wir auch selber. Wichtig ist der Dialog, wir stimmen uns da mit Arbeitgebern ab." Wenn ein Betrieb mal eine Lohnkostenerstattung verlange, sei das völlig in Ordnung und gesetzlich so geregelt.
 

Horst Richter