Wolnzach
Der Markt bleibt hart

Für einen Pferdestall ist bereits die Beseitigung angeordnet - Bauausschuss lehnt neuen Bauantrag ab

16.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:15 Uhr
Direkt am Weg vom Stieglberg hinunter in den Gemeindewald befinden sich die Stallungen (rechts), für die seit Mai 2015 eine Baubeseitigungsanordnung besteht. Jetzt haben die Stallbesitzer einen neuen Bauantrag gestellt, der im Bauausschuss deshalb abgelehnt wurde. −Foto: Trouboukis

Wolnzach (WZ) Die Beseitigungsanordnung vom Mai 2015 steht für eine ohne Genehmigung gebaute Pferdeanlage am Stieglberg und weil dem so ist, gibt es nach Ansicht des Bauausschusses auch gar nichts zu überlegen: Der jetzt von den Stallbetreibern neu eingereichte Antrag auf Baugenehmigung wurde mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.

Es ist eine lange Geschichte. Denn die Pferdekoppel mit Stallungen hinter den Häusern an Stieglberg und dem Baugebiet "Schöllacker" in Wolnzach, errichtet vor rund zwölf Jahren, begleitet eine langwieriges Gezerre, das schlussendlich in der vom Landratsamt ausgesprochenen Beseitigungsanordnung, ausgesprochen am 26. Mai 2015, gipfelte.

Was das bedeutet, das wiederholte Bürgermeister Jens Machold (CSU) am Dienstag noch einmal im Bauausschuss, aus aktuellem Anlass: Die Stallbetreiber haben nämlich jetzt neu Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von drei Stallgebäuden für Pferde und einen Reitplatz gestellt. "Damit haben wir eine Situation, die es in dieser Form tatsächlich noch nie zuvor bei uns gegeben hat", so Machold. Denn die Beseitigungsanordnung des Landratsamtes habe Bestand, bedeutet: Die bestehenden Stallungen müssen weg, sogar Zwangsgelder seien schon angedroht worden, so Machold. Die Beseitigungsanordnung sei die Folge einer umfassenden Prüfung der Anlage, die wegen der fehlenden Privilegierung zum Zeitpunkt der Errichtung als Schwarzbau eingestuft ist und laut dieser Anordnung beseitigt werden muss. "Es gibt diesen Bescheid, den kein Gericht aufheben wird, das ist Fakt", so Machold. Man könne doch jetzt nicht über einen neuen Antrag entscheiden, so lange diese Anordnung nicht erfüllt sei: "Wenn der Bescheid aufgehoben wäre, wäre die Situation anders, aber das ist eben nicht der Fall". Das habe man auch der Bauwerberin ganz klar so gesagt. Hinzu komme auch noch, dass gegen die bestehenden Stallungen massive Anwohnerbeschwerden bekannt seien. "Nachdem diese Anordnung vorliegt, haben doch auch die Nachbarn Anspruch auf Rechtssicherheit", so der Rathauschef. Nicht vergessen dürfe man auch, dass es noch einen zweiten und ähnlich gelagerten Fall in Wolnzach gibt,

Es liege doch am Landratsamt, die Privilegierung festzustellen; so gesehen könnte man den Antrag als Markt Wolnzach doch einfach weitergeben, meinte Brigitte Hackl (SPD). Auch sei es seitens des Bauwerbers doch möglich, andere Voraussetzungen zu schaffen, um eine Genehmigung zu erlangen. Ins gleiche Horn stieß Max Wallner junior (FDP-UW-BGW), nach dessen Information die Bauwerberin mittlerweile "diverse Schulungen" zum Erlangen der Privilegierung als Land- oder Pferdewirt absolviert habe. Das zu bewerten, sei aber nicht Aufgabe des Marktes, sondern des Landratsamtes, so Machold darauf: "Doch die Beseitigungsanordnung steht."

Nur negative Stimmen aus der Nachbarschaft hat Alois Brummer (CSU) zu diesen Stallungen vernommen. Tatsächlich gäbe es allerorten Schwarzbauten, für ihn ausschlaggebend sei jedoch, wie diese die Anwohner empfinden. Und hier sei die Stoßrichtung ganz eindeutig: "Ich höre da gar nichts Positives."

Der neue Bauantrag könne nicht befürwortet werden, so lange die Rechtslage so sei und diese Beseitigungsverordnung bestehe. Machold: "Der Knopf kann nur im Landratsamt aufgelöst werden. Wir können es nicht." Das sieht auch der Bauausschuss so - und lehnte den Neuantrag auf Errichtung von drei Stallgebäuden und Reitplatz ab. Gegenstimmen kamen von Brigitte Hackl (SPD) und Max Wallner (FDP-UW-BGW).

Karin Trouboukis