Wolnzach
Der Maibaum muss fallen

Amtlicher Sachverständiger empfiehlt Umlegen ein Jahr vor der geltenden Fünf-Jahresfrist

26.01.2021 | Stand 23.09.2023, 16:37 Uhr
Ein großes Spektakel war das Aufstellen am Rathausplatz vor vier Jahren, daran ist aktuell kaum zu denken. −Foto: WZ-Archiv

Wolnzach - Vier Jahre ist es her, dass in Wolnzach eine lange maibaumlose Zeit zu Ende ging: Am 30. April 2017 wurde der 30 Meter hohe Baum am Rathausplatz aufgestellt - viele Hundert Menschen feierten dieses Ereignis. Doch jetzt ist es amtlich: Der Baum muss weg, denn die Vorgaben zur Standsicherheit sind streng. Maximal fünf Jahre darf ein Mehrjahresbaum stehen, damit fällt der Wolnzacher Baum ein Jahr vor dieser Frist.

Zwölf Jahre ist er gestanden, der frühere Wolnzacher Maibaum. 38 Meter hoch, weiß-blau gestreift, mit Rautenmuster untenrum, war er 1986 aufgerichtet worden - und wurde erst 1998 umgelegt. Unvorstellbar heutzutage: "Ein einmal aufgestellter Maibaum muss einmal im Jahr auf seine Standsicherheit geprüft werden", erklärt dazu Julia Merkle vom Wolnzacher Hauptamt. Einfach nur anschauen und ein wenig rütteln, das reiche nicht, vielmehr gibt es nach ihrer Auskunft auch für die Prüfung ganz strenge Regelungen: Im ersten Jahr darf ein Fachmann in Sachen Holz, also beispielsweise ein Schreiner, den Baumzustand bewerten, im zweiten Aufstellungsjahr dann muss es dann schon ein "Holzsachkundiger" sein, also jemand mit spezieller Fortbildung dafür, und im dritten Maibaumjahr muss der Verantwortliche - in diesem Fall der Markt Wolnzach - dann schon einen öffentlich bestellten Maibaumsachverständigen zu Rate ziehen. Und eben jener hat nun befunden, dass der Wolnzacher Prachtbaum weg muss. Vier Jahre, nachdem er unter großem Hallo aufgestellt wurde.

Eine Nachricht, die so überraschend gar nicht kommt. Zumindest nicht für jene, die sich mit Maibäumen und den heutzutage geltenden Regeln dafür auskennen. Denn die Vorgaben für Maibäume sind rigoros, beim Aufstellen und vor allem auch bei länger stehenden Bäumen: "Die Sicherheit hat oberste Priorität", sagt auch Julia Merkle vom Wolnzacher Hauptamt. Auch besagten die geltenden Regelungen, dass ein länger stehender Maibaum ohnehin maximal fünf Jahre lang Zierde des Ortes sein darf. Dann muss er fallen.

So gesehen, ist der Wolnzacher Maibaum etwas früher dran , hätte 2022 ohnehin fallen müssen. So bald es die Witterung zulässt, werden nun durch den Bauhof die gemalten Schilder abmontiert und der Maibaum zerlegt werden. Man muss kein Prophet sein, um jetzt schon abzusehen, dass die Maibaumhalterung dann durchaus für einige Zeit ganz leer bleiben könnte: Denn an ein großes Maifest mit Baumaufstellen am Rathausplatz und Hunderten fröhlich feiernden Gästen ist vorerst nicht zu denken, zumindest nicht in der momentanen Lage. Eine Entscheidung dazu steht noch aus, sicher ist aber schon, dass es - so bald möglich - wieder einen Wolnzacher Maibaum am Rathausplatz geben soll - und zwar einen aus Holz, richtig herum, also dem Lauf des heran wachsenden Hopfens folgend rechtsherum drehend bemalt, mit den schönen Schildern und der Hopfendolde obendrauf.

Ein neuer Geschäftszweig, der sich offensichtlich aufgrund der immer strenger werdenden Maibaumvorschriften entwickelt hat, dürfte aus dieser Sicht für Wolnzach also kein Thema sein: Tatsächlich gibt es vereinzelt schon Maibäume aus Aluminium. "Mastkonstruktionen aus Aluminiumrohren erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit", schreibt ein Hersteller. "Hohe Festigkeit bei geringem Gewicht und die schier endlose Dauerhaftigkeit erfüllen alle Anforderungen zur Herstellung dieser Produkte." Trotz der angegebenen Lebensdauer von laut Hersteller 20 Jahren wird ein Alubaum in Wolnzach kaum eine Chance haben. Tatsächlich soll der Markt nach Informationen unserer Zeitung schon einen Maibaum-Rohling in petto haben. Wann er aufgestellt werden kann, das ist allerdings die große Frage.

WZ

Karin Trouboukis