Eichstätt
Der Landrat macht die Nagelprobe

Anton Knapp will am 1. September den Gemeinschaftstarif testen - Juramuseum "nicht unsere Aufgabe"

24.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:11 Uhr

Eichstätt (smo) Landrat Anton Knapp informierte den Kreisausschuss in dessen jüngster Sitzung über den aktuellen Stand zum Gemeinschaftstarif in der Region (RGT): Der soll bekanntlich zum 1. September starten.

Knapp bezog sich bei seinen Ausführungen auf die Kreistagssitzung im Nachbarlandkreis Neuburg: Dort war unter anderem der Geschäftsführer der INVG, Dr. Robert Franck zu Gast, um den aktuellen Stand des RGT zu erläutern. Man habe dort einen Nachtragshaushalt beschließen müssen, um die entsprechenden Umlagen an den Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Ingolstadt weiterleiten zu können. Das sei in Eichstätt nicht notwendig. "Die Nagelprobe kommt am 1. September", sagte der Landrat. Er selbst habe sich diesen Tag bereits im Kalender markiert und werde "den Selbsttest machen". Am 4. September wolle er im Kreisausschuss dann von seiner Praxiserfahrung berichten.

Auf Nachfrage von Dieter Betz (SPD) machte Landrat Knapp noch einmal den Standpunkt des Landkreises zum Juramuseum deutlich. Das Museum auf der Eichstätter Willibaldsburg mit dem Archaeopteryx ist bekanntlich von der Schließung bedroht, nachdem das Priesterseminar als Träger zum Jahresende ausscheidet. "Es ist nicht unsere Aufgabe, ein wissenschaftliches Museum zu übernehmen. " Hier führe kein Weg hin. "Es geht der Kirche nicht um das Interesse der Stadt, sondern nur um ihre Eigeninteressen", polterte Arnulf Neumeyer (SPD). Das Ganze müssten jetzt erst einmal die Vertragspartner unter sich ausmachen, so Landrat Knapp. Er habe Hoffnung, "man kann hier nur Erfolg wünschen".

Einstmmig hat der Kreisausschuss dann eine Änderung bei den Zuschüssen an die Kreiswasserwacht beschlossen: Bislang hat der Landkreis eine Aufwandsentschädigung von 1500 Euro gezahlt und die Eintrittsgelder für die Hallenbäder Beilngries und Eichstätt - noch einmal 2500 Euro. "Um den Zuschusscharakter eindeutig herauszustellen", sagte Kreiskämmerer Thomas Netter, wolle man das in einen Betrag von 4000 Euro pauschal umwandeln. "Diese Regelung bietet ein höheres Maß an Sicherheit und Transparenz", so Netter.

Zudem wurden in der jüngsten Sitzung des Gremiums auf der Grundlage der neuen Asylsozialberatungsrichtlinie die Verträge mit dem Caritasverband neu gefasst: War bislang nur die Beratung von Asylbewerbern möglich, so wird nun auch die soziale Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund mit ermöglicht. "Wir begrüßen das", sagte Abteilungsleiterin Diana Gehrhardt. Wie bei den bisherigen Asylsozialberatern übernimmt der Kreis anteilig die Kosten - zehn Prozent muss die Caritas selbst tragen. Auf der Berechnung der im Kreis gemeldeten Personen wird der Anstellungsschlüssel auch zurückgefahren: Bislang waren 8,69 Vollzeitstellen notwendig, künftig sind es nur noch 6,29.