Neuburg
Der "Einbahnring" soll vor das Verwaltungsgericht

10.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:54 Uhr

Neuburg (DK) Die Befürworter eines "Einbahnringes" in der Neuburger Innenstadt geben nicht auf.

Sie erwägen jetzt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht München und versuchen, die Kosten über Spenden abzudecken

Am 24. Juli wurde die Zulassung des Bürgerbegehrens "Probebetrieb Neuburger Ring" mehrheitlich vom Neuburger Stadtrat abgewiesen. Das Aktionsbündnis teilte jetzt dazu schriftlich mit: "Die Gründe bezogen sich auf Aussagen von Hilfsorganisationen, deren Vorsitzende im Stadtrat sitzen, der Polizei, deren eingangs sehr positive Beurteilung unterschlagen wurde und auf Aussagen des Tiefbauamts mit mangelnder Straßenbreite und Schleppkurvenanalysen, die der Bürger nicht nachvollziehen kann, weil jetzt auf den gleichen Straßen ja ein Gegenverkehr läuft. " Ein Justiziar im Landtag in München habe danach die Argumente der Stadt Neuburg als "nicht stichhaltig" eingestuft und einer Zulassung des Bürgerbegehrens durch eine Klage beim Verwaltungsgericht München "gute Aussichten" attestiert.

Dieser Schritt vor Gericht sei mit einem finanziellen Aufwand verbunden, der von den Mitgliedern des Bündnisses Neuburger Ring alleine nicht aufgebracht werden könne. Das Bündnis bittet nun um Spenden von "Bürgern, die wünschen, dass weitergekämpft wird, um finanzielle Unterstützung. "

Dafür sei ein Konto bei der VR-Bank Neuburg-Rain e. G. , Geschäftsstelle Ried, IBAN DE85 7216 9756 0000 4181 53 eingerichtet worden, auf das Spenden einbezahlt werden können. Erreiche die Unterstützung bis zum 25.August eine bestimmte Summe, will das Aktionsbündnis das Verwaltungsgericht München anrufen. Sollte der erforderliche Betrag nicht zustande kommen, würden alle zur Verfügung gestellten Unterstützungsbeiträge an die Einzahler zurücküberwiesen, so die Pressemitteilung des "Aktionsbündnisses". Mehr Informationen gebe es auf der Homepage "Neuburger-Ring. de".