Der Ausbau der B16 und das Märchen vom Sterntaler

22.02.2021 | Stand 24.03.2021, 3:34 Uhr

Zum Leserbrief "Stupider Straßenausbau löst keine Verkehrsprobleme" (DK vom 28. Januar), worin es um den Ausbau der B16 geht:

Als ich den Leserbrief gelesen habe, musste ich unwillkürlich an das Märchen "Die Sterntaler" der Gebrüder Grimm denken, in dem ein Mädchen nach wirklich guten Taten durch die als Taler vom Himmel fallenden Sterne belohnt wurde. Ähnliches aber wird die tapfere Leserbriefschreiberin, die wirklich neue Gedanken in die Ausbauplanung für die B16 im Bereich zwischen Niederstimm und Pichl gebracht hat, nicht erwarten dürfen.

"Ganz neu zu denken" ist eine Sache, die von so manchem politisch Verantwortlichen schon deshalb nicht gewünscht ist, weil es dabei dreier anstrengender Eigenschaften bedarf, die der Soziologe Max Weber wie folgt benannt hat: Sachliche Leidenschaft, Verantwortungsgefühl, distanziertes Augenmaß.

Frau Huber nimmt in Ihrem Leserbrief die unzweifelhaft hoch belastete Situation der Gesamtgemeinde ins Visier. Manching ist zerschnitten durch die A9 und die B16, wird tangiert durch zwei Bahnlinien sowie die B13 und trägt auch die strukturellen Belastungen eines Flughafens. Frau Huber macht deutlich, dass es sehr wohl auch mal an der Zeit wäre, bei einer weiteren Infrastrukturmaßnahme im Raum Manching nicht nur eine "08/15-Lösung" anzustreben, sondern wie anderorts gelegentlich vorexerziert, eine Komfortlösung.

Ihren Vorstellungen nach sollte es dabei zu einer gedeckelten Bauweise kommen, d.h. zu einer Trassenführung, bei der die Fahrbahnen im Geländeniveau bleiben, dazu aber eine mit Vegetation versehene Überdeckung bekommen. Mit dieser Maßnahme, so behaupte ich, könnte man die Vorgaben nach § 15 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes vorbildlich erfüllen, die da besagen: "Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind." Den Paragrafen des Gesetzes betrachtend geht es hier beim Ausbau der B16 nur um die Frage der Zumutbarkeit. Und sind wir mal ehrlich: Ist es für Staatsorgane, die immer davon sprechen, keine unnötigen Eingriffe in die Natur vornehmen zu wollen, nicht auch mal an der Zeit, weiteren Landverbrauch einzudämmen und vegetationserhaltende Maßnahmen zu fördern?

Natürlich kostet eine gedeckelte Bauweise bedeutend mehr als die offene Bauweise. Aber im Bereich zwischen Niederstimm und Pichl könnte man sich bei geschickter Planung auf eine 600 bis 800 Meter lange Strecke beschränken und den Zerreißprozess des Gemeindegebietes mindern. Aber, auch hier wird es wieder Sachwalter geben, die fröscheln und aus der jämmerlichen Froschperspektive heraus der Frau Huber sagen werden, dass sie zwar eine gute Idee gehabt habe, die aber nicht realisierbar sei.

Der wahre Grund aber ist, dass die so Argumentierenden "keinen Bock haben", für Ideale zu kämpfen. Und so sind wir wieder beim Grimm'schen Märchen und bei den Talern, die vom Firmament fallen könnten. Ich gehe aber davon aus, dass Frau Huber und die betroffenen Niederstimmer und Pichler keinen "blinkenden Taler" finden werden.
Hans Schachtl
Manching