Denkmalschutz - Steuervorteile einstreichen

22.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:47 Uhr

Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, sind sehr beliebt. Neben den optischen Reizen einer alten Villa oder eines Fachwerkhauses winken steuerliche Vorteile.

Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, sind sehr beliebt. Neben den optischen Reizen einer alten Villa oder eines Fachwerkhauses winken steuerliche Vorteile.

Ein altes Haus auf den heutigen Stand zu bringen ist mit großen finanziellen Belastungen verbunden. Um Investoren zu ermutigen, setzt der Gesetzgeber diverse steuerliche Anreize. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Abschreibung der Häuser.

Der Gesetzgeber nimmt die Unterscheidung zwischen Eigennutzern und Vermietern vor. ?Kapitalanleger können die Sanierungskosten für ihre Denkmalschutz-Immobilie zwölf Jahre lang vollständig steuerlich geltend machen?, sagt Kai Albert, Geschäftsführer vom Finanzdienstleister Investition-Baudenkmal. Die Abschreibung beträgt in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent des Sanierungsanteils und in den darauf folgenden vier Jahren sind es je sieben Prozent. Ist ein Darlehen im Spiel, können darüber hinaus die Schuldenzinsen steuerlich geltend gemacht und mit der Miete verrechnet werden. Die Möglichkeit Steuern zu sparen steht Eigennutzern zehn Jahre offen. Sie können jährlich neun Prozent des Sanierungsanteils beim Finanzamt ansetzen, also knapp 90 Prozent des Investitionsaufwands.

Die Voraussetzung dafür, dass der Fiskus die Kosten anerkennt, ist, dass der Käufer die Immobilie vor Beginn der Sanierung kauft. Grundsätzlich gilt: Es ist nie der gesamte Kaufpreis abschreibungswürdig, sondern lediglich der Teil, der auf die Sanierung entfällt. In vielen Fällen liegt dieser bei etwa 70 Prozent. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro entscheidet sich für ein denkmalgeschütztes Haus, das 250.000 Euro kostet. 70 Prozent davon werden als Abschreibung anerkannt, das entspricht 175.000 Euro. Vermietet er die Immobilie, kann er acht Jahre lang Jahr für Jahr 15.750 Euro abschreiben, in den folgenden vier Jahren sind es immerhin noch 12.250 Euro. In der Summe spart er sich 80.000 Euro an Steuern.

Gutverdiener sind die Hauptprofiteure

Denkmalexperte Albert gibt gerade Gutverdienern den Ratschlag, ein denkmalgeschütztes Haus zu erwerben, denn gerade hier schlummert die größte Steuerentlastung: ?Wir empfehlen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen ab 60.000 Euro für Singles und ab 120.000 Euro für verheiratete Investoren.? Dies sei aber nicht das alleinige Kriterium. ?Es gilt, die gesamte wirtschaftliche Lage sowie die persönlichen Lebensumstände zu berücksichtigen.? Daneben zähle die Lage, um entsprechende Mietrenditen und Wertsteigerungen einzufahren.

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