"Nicht verhältnismäßig"
Dehoga prüft Klage gegen Corona-Regel 2G plus

19.11.2021 | Stand 27.11.2021, 3:33 Uhr
Ein Aufsteller auf der Terrasse eines Restaurants weist auf die 2G-Regel hin. −Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern zieht eine Klage gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der vierten Corona-Welle in Betracht. „Flächendeckendes 2G plus im Gastgewerbe ist nicht verhältnismäßig und bedeutet auch durch die fehlenden Testkapazitäten einen De-facto-Lockdown für viele Betriebe“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert am Freitag in München. „Wir behalten uns vor, dies auch gerichtlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen.“

Die Ministerpräsidenten der Länder und die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Donnerstag beschlossen, dass die sogenannte 2G-plus-Regel gelten soll, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet. In Bayern ist das der Fall.

An Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen. „Geimpfte dürfen nicht weiter in ihren Grundrechten eingeschränkt werden“, forderte Geppert. „Sie sind Teil der Lösung und nicht des Problems.“

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dpa