FCI-Sportdirektor
Das Video von Dortmund

16.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

FCI-Sportdirektor Thomas Linke ist ein Freund des Videobeweises. Nach dem aus Ingolstädter Sicht so ärgerlichen Handtor des Gladbachers Lars Stindl und der anschließenden 0:2-Heimniederlage wiederholte der 47-Jährige erst vor Kurzem seine Forderung noch einmal sehr deutlich: "Alle sind sich einig, dass es Sinn macht mit dem Videoschiedsrichter, dann hätten wir heute wahrscheinlich einen Punkt mitgenommen."

Linke ist freilich nicht der erste Ingolstädter, der sich diese Technik wünscht. Geschäftsführer Harald Gärtner hatte sich bereits im Februar 2016 in ähnlicher Weise geäußert, womit wir beim Auswärtsspiel des FC Ingolstadt in Dortmund wären. Genauer gesagt beim Debüt des FCI in Dortmund vor etwas mehr als einem Jahr. "Ich stehe dem Videobeweis positiv gegenüber. Für mich ist es nur eine Frage der Zeit, bis er kommt", hatte Gärtner nach der Premiere der Schanzer in der größten deutschen Fußballarena gesagt. Auch das hatte wie eine Forderung gegolten. Natürlich, weil die Partie seinerzeit in Dortmund bei entsprechender Unterstützung von außen wohl nicht mit einer 0:2-Niederlage für die Ingolstädter geendet hätte.

Zwei Situationen standen im Fokus. Zunächst hatte Nationalspieler Mats Hummels in der 65. Minute einen Rückpass aus fast 40 Metern Entfernung geradezu slapstickartig über BVB-Torwart Roman Bürki hinweg ins eigene Tor geschossen. Der renommierte Verteidiger reklamierte, dass FCI-Stürmer Darío Lezcano ihn bei der Aktion gefoult habe - und bekam Recht. Ob dies auch nach Ansicht der Bilder so entschieden worden wäre?

Ungleich kurioser wurde es in der 77. Minute: Nach einem Zuspiel von Lukasz Piszczek markierte Pierre-Emerick Aubameyang aus einer Abseitsposition heraus das 1:0. Schiedsrichter Guido Winkmann erkannte auf Tor und ließ sich auch nicht von den protestierenden Ingolstädtern umstimmen. Die verwiesen auf die Leinwand im Stadion, die die besagte Abseitsstellung noch einmal deutlich zeigte. Doch Winkmann blieb hart. "Selbst wenn ich das Abseitstor auf der Leinwand gesehen hätte, dann hätte ich es nicht zurücknehmen dürfen. Es war eine Tatsachenentscheidung." Die Korrektur nach Ansicht der TV-Bilder wäre einem Videobeweis gleichgekommen - und den gab und gibt es eben noch nicht.

‹ŒNorbert Roth