Pfaffenhofen
Das ging ins Auge

Watsche und Faustschlag ins Gesicht: 19-Jähriger zu Jugenddauerarrest und Sozialdienst verurteilt

19.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:54 Uhr

Pfaffenhofen (em) Beide hatten Probleme, der eine am Arbeitsplatz, der andere in einer Beziehung. Beide waren Mitte Februar in einer Diskothek im mittleren Landkreis und hatten reichlich Alkohol getrunken. Der eine sprach mit einer Besucherin, der andere meinte, er mache sie an. Darüber geriet der eine außer sich und schlug zu. Erst setzte es eine Watsche, dann einen Faustschlag ins Gesicht. Nun sahen sich die Kontrahenten wieder, der eine als Angeklagter im Amtsgericht, der andere als Zeuge.

Der 19-jährige Fabian R. (Namen geändert) aus dem mittleren Landkreis musste sich wegen zweier Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung vor Jugendrichter Ulrich Klose verantworten. Er hatte dem Geschädigten eine so kräftige Watsche versetzt, dass dieser aus dem Ohr blutete. Ob er dann noch mit Füßen auf ihn eintrat, wie ihm vorgeworfen wurde, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Der Geschlagene rief eine Bekannte an, die sich gerade in der Disco befand. Als diese vor die Tür trat, musste sie mit ansehen, wie der Schläger einen Ring vom Finger zog und seine Uhr ablegte. „Hoffentlich passiert jetzt nichts, dachte ich in diesem Augenblick“, schilderte sie als Zeugin vor Gericht die Situation gegen 1 Uhr in der Nacht. Doch schon krachte die Faust des Schlägers in das Gesicht des Opfers, mitten aufs rechte Auge. Die Folge war eine Fraktur des Augenbodens und eines weiteren Knochens. Zwei Wochen lang mussten die Ärzte der Gesichtschirurgie in München die Verletzung beobachten, da die Gefahr von Blutungen im Augenbereich bestand: „Dann hätte sofort operiert werden müssen“, schilderte der Geschädigte außerhalb des Gerichtsaales sichtlich bewegt. Eine Operation war dann nicht notwendig. Nach einem zwischenzeitlichen Sehverlust von etwa 30 Prozent blieb letztendlich eine Kurzsichtigkeit von -0,5 Dioptrien zurück. Ob denn die Kurzsichtigkeit nicht schon vorher da gewesen sein könnte, wollte der Richter wissen. „Nein, drei Wochen vorher war noch alles in Ordnung, ich hatte für den Führerschein gerade meine Augen untersuchen lassen“, sagte das Opfer der damaligen Auseinandersetzung.

Der Angeklagte konnte sich an die Vorgänge damals nicht so recht erinnern: „Ich habe fast nichts mehr mitbekommen.“ Die Zeugin, die den brutalen Schlag gesehen hatte, schilderte die beiden Kontrahenten zwar als alkoholisiert, doch „sie haben ganz normal gesprochen, keiner schwankte oder lallte“. Immerhin hatte der Schläger etwa 1,2 Promille, sein Opfer rund 1,6 Promille Alkohol im Blut. Zum Alkoholgenuss kam beim anderweitig vorbestraften Angreifer noch die Wirkung von Medikamenten, die er wegen einer Blinddarmoperation zwei Tage vor dem Zwischenfall eingenommen hatte.

Nach der Zeugenvernehmung beantragte die Staatsanwältin, den heranwachsenden Jugendlichen nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Diese Einstufung ist zwischen 18 und 21 Jahren möglich und hat in der Regel ein wesentlich geringeres Strafmaß zur Folge, denn dann steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern der erzieherische Gedanke. So wurde der Schläger zwar wegen zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung für schuldig befunden, erhielt aber eine milde Strafe: Ein Wochenende muss er zum Jugenddauerarrest. „Um über dein Vorgehen nachzudenken“, wie Richter Klose es formulierte. Außerdem muss er noch 40 Stunden Sozialdienst ableisten. Fabian R. hatte sich zwar während der Verhandlung zweimal beim Geschädigten entschuldigt. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe hatte jedoch im Gerichtssaal Spannungen zwischen den Betroffenen bemerkt, er regte daher einen Täter-Opfer-Ausgleich an. Diesem Vorschlag schloss sich der Richter an. So werden die Betroffenen sich außerhalb des Gerichtssaales wiedersehen und versuchen, ein gütliches Miteinander zu finden. Außerdem wird bei diesem Gespräch versucht, einen finanziellen Ausgleich für die Schmerzen auszuhandeln. Das Urteil ist rechtskräftig.