Rohrenfels
Das Ende des Einheimischenmodells

Rohrenfels muss sich bei der Vergabe von Grundstücken nun nach EU-Recht richten

06.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:50 Uhr
Bei der Grundstücksvergabe darf die Gemeinde Rohrenfels nun nicht mehr die Einheimischen bevorzugen. Einige Vorteile für die Rohrenfelser gibt es bei Baugebieten wie hier in Ballersdorf aber dennoch. −Foto: Hammerl

Rohrenfels (DK) Glücklich waren die Rohrenfelser Gemeinderäte nicht damit, aber die EU ist nun mal einflussreicher als der Gemeinderat einer kleinen Kommune in Bayern. Und so musste das Gremium einen Beschluss über die Vergaberichtlinien gemeindlicher Bauplätze nach EU-Vorgabe fassen.

Diese löst nun das frühere Einheimischenmodell bei der Bauplatzvergabe ab, erklärte Verwaltungsleiter Josef Lux. Preisunterschiede für Einheimische und auswärtige Bauwerber gibt es nun nicht mehr. Die Bauplätze im Neubaugebiet in Ballersdorf werden für alle einheitlich für 90 Euro pro Quadratmeter plus 91 Euro Erschließungskosten angeboten. Für die 20 Grundstücke liegen der Gemeinde derzeit 45 Bewerbungen vor.

Vergeben werden sie nach einem Punktesystem, das das EU-Recht vorgibt. Angewandt werden müsse die Vorschrift, weil sich nicht alle Bauplätze in öffentlicher Hand - also im Besitz der Kommune beziehungsweise des Kommunalunternehmens - befinden, erläuterte Lux dem Gemeinderat. Der Grundstückeigentümer hatte sich einige Bauplätze für den Eigenbedarf zurückbehalten.

Vorteile für Einheimische gibt es dennoch. So können Rohrenfelser Bürger, die mindestens fünf Jahre in der Gemeinde leben, bis zu 25 Punkte erhalten - je nach Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Gemeinde Rohrenfels. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhalten Familien zehn Punkte gutgeschrieben. Schwerbehinderte erhalten fünf Punkte, wenn sie mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert sind, zehn Punkte, wenn sie einen Behinderungsgrad von mehr als 80 Prozent aufweisen.

Für Pflegebedürftige gibt es je nach Pflegestufe fünf, zehn oder sogar 15 Punkte, Doppelhaushälften werden mit fünf Punkten belohnt und für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde gibt es ebenfalls bis zu zehn Punkte. Auch das Einkommen der jeweiligen Bauwerber wird mit fünf bis 15 Punkten berücksichtigt, wobei niedrigere Einkommen eine höhere Punktzahl bedeuten.

Andrea Hammerl