Zum Artikel "Trostpreis statt Nationalpark"
Das Aquarium ist kein Ersatz

24.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:31 Uhr

Zum Artikel "Trostpreis statt Nationalpark", DK vom 19. April, über die Absage an einen Auen-Nationalpark und der Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder, gemeinsam mit dem Haus im Moos ein begehbares Donau-Aquarium zu errichten: Die Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) kann sich nicht vorstellen, dass ein Donau-Aquarium, die vom bayrischen Ministerrat vor zehn Jahren beschlossene Biodiversitätsstrategie für Bayern, ein Ausgleich für einen Nationalpark Donau-Auen und einen damit verbundenen besseren Schutzstatus für die Reste der verbliebenen Auwaldgebiete an Donau und Isar sein kann.

Damit können lediglich entgangene Einnahmen durch Nationalparkbesucher kompensiert werden - der Naturschutzgedanke, der primär hinter einer Nationalparkausweisung stehen sollte, bleibt wieder völlig außen vor. Die Artenvielfalt des Auwaldes ist wissenschaftlich bewiesen und im süddeutschen Raum einzigartig. Hier haben weit über 130 Brutvogelarten, davon seltene und viele geschützte, ihre Heimat. Die europäischen Schutzarten Halsbandschnäpper und Mittelspecht sind auf alte Baumbestände in diesen Gebieten angewiesen und durch übermäßige Holzentnahme gefährdet. Gerade die sechs im Auwald vorkommenden Spechtarten wie Schwarzspecht, Mittelspecht, Buntspecht, Kleinspecht, Grün- und Grauspecht bereiten mit dem Schlagen ihrer Bruthöhlen anderen geschützten Tierarten wie Fledermäusen, Wildbienen und Bilchen Quartiere.

Ein Donau-Aquarium wird auch den dramatischen Rückgang der Donau-Flussfischarten, speziell der Kieslaicher, nicht aufhalten. Früher häufige Fischarten wie Nase, Rutte, Streber oder Schrätzer werden auf der roten Liste Bayerns als stark gefährdet geführt. Ursachen sind die Zerschneidung des Flusses durch Staustufen, Uferverbauungen, der Verlust an Kiesbänken und die Trennung von Aue und Fluss. Eine zügige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und eine damit verbundene Wiederbelebung der Fischzüge wäre für die Donaufischarten sinnvoller als eine Zurschaustellung in einem Aquarium. Ein flussbegleitender Nationalpark würde immenses Potential für Renaturierungsmaßnahmen der kanalisierten Donau bieten und sich somit positiv auf die Flussfauna auswirken.

Auch im Donaumoos wären im Sinne der bayrischen Biodiversitätsstrategie wichtigere Aufgaben zu erfüllen als die Errichtung eines begehbaren Donau-Aquariums. Aus Sicht der Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz wäre die Umsetzung des Donaumoos-Entwicklungskonzeptes, neben dem Erhalt des Moorkörpers als CO²-Speicher, auch für den Schutz wiesenbrütender Vogelarten wichtiger. Alle Wiesenbrüterarten sind entweder vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder wie seit neuestem die Grauammer als Brutvogel nicht mehr nachweisbar. Die prägende Vogelart des Donaumooses wie der Große Brachvogel kann nur noch durch Gelegezäunung zum Bruterfolg kommen. Der früher zahlreich vorkommende Kiebitz wurde bei Brutvogelzählungen in den amtlichen Wiesenbrütergebieten im Jahr 2014/2015 mit zirca 150 Brutpaaren nachgewiesen.

Hier wäre die Einstellung eines Gebietsbetreuers zur Koordinierung zwischen Landwirten, Naturschutzbehörde, Donaumooszweckverband und ehrenamtlichen Helfern zwingend notwendig um den Bestand der Wiesenbrüter zu verbessern. Aber für solche Maßnahmen steht trotz bayrischer Biodiversitätsstrategie kein Geld zur Verfügung.

Heimat bewahren bedeutet für den LBV den Erhalt der Natur und das Lebensrecht für unsere heimischen Tiere und Pflanzen. Der Verlust von so einzigartigen Vogelarten wie Wiedehopf und Steinkauz als Brutvogel in unserem Landkreis in den letzten 30 Jahren zeigt uns überdeutlich, was wir an Natur inzwischen verloren haben.

Ulrich Mayer, stellvertretender Vorsitzender der LBV-Gruppe Neuburg-Schrobenhausen

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