Ab 3. April
Corona-Regeln enden: In diesen Bereichen gilt die Testpflicht in Bayern weiter

29.03.2022 | Stand 06.04.2022, 3:33 Uhr
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Die Pandemie sei noch nicht vorbei, warnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder noch am Montag.

Und trotzdem enden viele Corona-Regeln in Bayern zum 2. April - auch die Testpflicht in einigen Bereichen.

Das Gesetz, dass die Ampel in Berlin durchgesetzt habe, sei "schlampig" und rechtlich so nicht umsetzbar. Deshalb verzichtet die Staatsregierung darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte.

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Damit ist aber nun klar: Von Sonntag, 3. April, an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen.

Auch in Schulen und Kitas wird - zunächst bis Ostern - weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferien. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagte, seine Position sei, dass die Tests auch nach den Ferien noch weitergeführt werden sollten - darüber werde das Kabinett aber noch rechtzeitig entscheiden.

dpa/vr