Neuburg
Chemie im heimischen Garten

Anstieg der Beschwerden über privaten Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln Was ist erlaubt?

18.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:10 Uhr

Der Einsatz von Chemie im Garten ist besonders bei älteren Generationen beliebt. Beim Landfrauentag im Donaumoos gab es kürzlich eine "Modenschau" für Schutzanzüge beim Spritzen. Die rechtlichen Begrenzungen sind eng. ‹ŒArch - foto: Hammerl

Neuburg (DK) Die Ängste vor Glyphosat sind groß. Die Diskussion um die Schädlichkeit des Pflanzenschutzmittels hat eine Nebenwirkung: Plötzlich häufen sich Beschwerden über "spritzende" Nachbarn. Wie ist der Abwehrkampf des Kleingärtners gegen Wildwuchs und Schädlinge geregelt?

Beide Themen standen jetzt auf der Tagesordnung der Dienstbesprechung aller Bürgermeister aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Albert Höcherl, Leiter des Fachzentrums Pflanzenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg, referierte. "Die Glyphosat-Diskusá †sion hat dazu geführt, dass die Leute sehr besorgt sind", sagte Höcherl. Seither stieg die Zahl der Anzeigen wegen illegaler Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich deutlich. "Im Vergleich zu vor fünf Jahren haben sich die Meldungen verdoppelt", schätzt der Leiter des Fachzentrums Pflanzenbau. Junge Leute sind demnach weitaus sensibler bei dem Thema, ältere Generationen greifen schneller zum Pflanzenschutzmittel. Das führt zu Konflikten: Der Nachbar, der seine Obstbäume spritzt, gerät da schnell mal ins Visier.

Wie ist die rechtliche Lage? "In einem Privatgarten dürfen grundsätzlich nur Mittel verwendet werden, die genau dafür zugelassen sind", sagte Höcherl und weist auf das Siegel "Zugelassen im Haus- und Kleingartenbereich" hin. Explizit nicht erlaubt ist es, sich vom befreundeten Bauern etwas "Allzweckwaffe" abfüllen zu lassen.

Das Spritzen der zugelassenen Mittel ist erlaubt in Beeten und sogar auf Rasenflächen. "Auf Kulturflächen und bei gärtnerischer Nutzung", wie der Mann vom Amt erklärte. Das Moos im Rasen darf also mit Gift ausgerottet werden - nicht aber das Moos an der Hausmauer. "Auf Wegen, im geschotterten Bereich oder an der Hausmauer darf ich nicht spritzen", sagte Höcherl. Besonders das beliebte Besprühen der Fugen und Ritzen in der Garageneinfahrt ist verboten - erst recht, wenn ein Gulli in der Nähe ist.

Das hat mit dem Schutz des Grundwassers zu tun, denn anders als in der Erde verflüchtigt sich zum Beispiel Glyphosat dort nicht. "Glyphosat im Wasser ist der Super-GAU", machte Höcherl deutlich. "Das kann nicht mehr abgebaut werden." Auch die Gesundheit des Nachbarn wird rechtlich geschützt: Beim Sprühen darf nichts in fremde Grundstücke wehen, andernfalls kann es zivilrechtlichen Ärger geben. Beim Spritzen auf Wegen und Mauern rückt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus. "Im Pflanzenschutzgesetz haben wir es mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro zu tun", so der Experte.

Seine Einschätzung zum Einsatz von Giften im Kleingarten ist eindeutig: "Ich sehe die Notwendigkeit nicht", antwortete er. In Einzelfällen könne man gezielt etwas tun, zum Beispiel bei Läusen auf den Rosen, aber generell brauche es das nicht. Und bei Wegen und Mauern gebe es andere Mittel, wie Verdampfen oder Verbrennen.

Der rechtliche Hintergrund zum Spritzen wird auf der Seite " class="more"%> aufgeschlüsselt.