Eichstätt
Caritasvertreter diskutieren Neufassung der Verbandssatzung

Über Entwurf noch nicht abgestimmt – Zukunftsfähige Arbeit möglich

25.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:23 Uhr

Eichstätt/Hilpoltstein (pde) Die Diskussion über eine neue Satzung stand im Mittelpunkt der Vertreterversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt. Rund 65 Delegierte waren anwesend.

Unter der Leitung des Vorsitzenden, Dompfarrer Domkapitular Josef Blomenhofer, wurden alle einzelnen Paragraphen der geplanten neuen Satzung, die den Verband zukunftsfähig machen soll, erörtert. Eine Arbeitsgruppe will Anfang kommenden Jahres den letzten „Feinschliff“ vornehmen, damit die Vertreter anschließend in einer außerordentlichen Versammlung die neue Satzung verabschieden können. Eine Abstimmung bei der Versammlung in Hilpoltstein wollte die Mehrheit der Anwesenden noch nicht. Blomenhofer machte zu Beginn der Diskussion darauf aufmerksam, dass die derzeitige Satzung „in die Jahre gekommen ist“. Sie sei zuletzt im Jahr 1989 neu gefasst und anschließend nur im Jahr 1998 geringfügig geändert worden. Der Geistliche wies darauf hin, dass Bischof Gregor Maria Hanke dem Caritasverband die Vorgabe gemacht habe, eine neue Satzung zu erarbeiten. Daher hatte eine interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des derzeitigen Vorstandes und der Caritas-Zentrale, den neuen Satzungsentwurf in 15 Zusammenkünften entwickelt.

Blomenhofer nannte mehrere Gründe, weshalb die Satzung an heutige Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst werden müsse. Als Hauptgrund führte er an, dass der Verband inzwischen so groß sei, dass ein überwiegend ehrenamtlicher Vorstand, der alle sechs bis acht Wochen zusammenkommt, Entscheidungen nicht mehr zügig genug treffen könne. Daher sieht der neue Satzungsentwurf vor, dass es in Zukunft nur noch einen zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand gibt. Dieser solle von einem neuen, verschlankten Caritasrat kontrolliert werden. Zudem ist eine ebenfalls kleinere Vertreterversammlung vorgesehen, die sich künftig auch zumindest einmal im Jahr – und nicht wie im Moment alle zwei Jahre – trifft.

In der Diskussion zeigte sich, dass mehrere Vertreter vor allem eine höhere Beteiligung von Mitgliedern aus den Dekanaten in der künftigen Vertreterversammlung für wichtig hielten, als sie der Satzungsentwurf derzeit vorsieht.

Zudem wurden Detailwünsche eingebracht: zum Beispiel, dass in Zukunft auch der oder die Vorsitzende des Sachausschusses Gemeindecaritas im Diözesanrat einen Sitz in der Caritas-Vertreterversammlung haben solle. Mit solchen Wünschen wird sich nun eine nochmals neu gebildete größere Arbeitsgruppe der Vertreterversammlung auseinandersetzen.