Ingolstadt
Bußgeld trotz Ticket

Franziska Ose kauft einen Fahrschein beim Busfahrer und soll dennoch 30 Euro Strafe zahlen - INVG rudert zurück

06.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:43 Uhr
Erst bekam Franziska Ose das Ticket, dann die Abmahnung über 30 Euro. −Foto: Schmidt

Ingolstadt (ssb) Eigentlich will Franziska Ose aus Weichering in den Ferien nur zu einer Freundin nach Oberstimm fahren. Sie steigt am Rathausplatz in den Bus und kauft beim Fahrer ein Ticket. Kaum ist der Bus aber losgefahren, stehen schon zwei Kontrolleure vor ihr - und verlangen Bußgeld.

Der Grund: Die 16-Jährige ist - ohne das zu merken - mit einem Ticket für Kinder unterwegs, das ihr der Busfahrer verkauft hat. Als sie anbietet, den fehlenden Betrag von 80 Cent gleich noch zu zahlen, winken die Kontrolleure ab, das sei jetzt nicht mehr möglich. Doch die beiden Männer kommen ihr entgegen. Einer streicht die 60 Euro auf der Verwarnung durch, schreibt 30 Euro daneben - angeblich, weil sie ja ein Ticket habe. Das nehmen die Kontrolleure der jungen Frau dann ab.

Als sie das später zu Hause ihrem Vater Christian Ose erzählt, kann der kaum glauben, was er da hört. "Mir geht es nicht ums Geld, aber was ist denn das für ein komisches System? Keiner hat meine Tochter nach dem Alter gefragt. Kennen die INVG-Busfahrer denn den eigenen Tarif nicht? "Ose will sich beschweren, fährt noch am nächsten Tag ins Kundencenter der INVG. Dort wird er aber weiterverwiesen, schließlich gehe es bei seinem Anliegen um die Kontrolleure, die bei der GSS Service und Sicherheit im ÖPNV angestellt sind. Dort allerdings wird er wieder zurück zur INVG geschickt. "Jeder schob mich weiter", sagt Ose.

Beim Verkehrsbetrieb lautet mittlerweile die Ansage: Beschwerden nur schriftlich. Ose erkundigt sich noch, ob das denn auch per E-Mail funktioniere. Als Antwort bekommt er einen kleinen Papierschnipsel zugeschoben. Darauf zu lesen: info@invg. de. Zumindest das konfiszierte Ticket kriegt er wieder. Die INVG sagt dazu zunächst auf DK-Anfrage, dass die Tarife "amtlich bekannt gemacht" sind, wie es INVG-Geschäftsstellenleiter Hans-Jürgen Binner ausdrückt. Es sei deutschlandweit Standard, dass nicht an jeder Haltestelle eine Tafel mit allen Preisklassen hänge, sondern in den Kundencentern und online. "Ich habe lange suchen müssen, bis ich online die allgemeinen Beförderungsbedingungen entdeckt habe", sagt Ose hingegen. Dort habe er irgendwann die Regelungen bezüglich der Kinderkarten gefunden.

Nach fast zwei Wochen Bearbeitungszeit meldet sich die INVG dann auf die Beschwerde Oses - und entschuldigt sich. Es sei zu "Kommunikationsproblemen" zwischen dem Fahrer und Franziska Ose gekommen - das Geld will die Verkehrsgesellschaft zurückerstatten.