München
Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Zschäpe

12.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:31 Uhr

München (dpa) Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Es wurde erwartet, dass er anschließend auf die weiteren Verbrechen und die Frage einer möglichen anschließenden Sicherungsverwahrung zu sprechen kommt.

Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur „Tatherrschaft“ gezeigt und habe „ein Drittel eines verschworenen Triumvirats“ gebildet.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.