Neuburg
Bürgermeister wehren sich gegen Bürokratie

Finanzausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert formelle Erleichterungen

11.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:04 Uhr

Der Finanzausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes - Vorsitzender ist Neuburgs Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (Mitte im Hintergrund). - Foto: DStGB

Neuburg/Landstuhl (DK) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt als Spitzenverband die Interessen der Kommunen. Der Neuburger Oberbürgermeister Bernhard Gmehling ist der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft - und der fordert Entlastungen der Kommunen.

Nun hat sich das Gremium in Landstuhl getroffen - und bemängelt unter anderem, die interkommunale Zusammenarbeit müsse erleichtert werden. Auch die Ausschreibungspraxis bei den erneuerbaren Energien solle erleichtert werden.

Zum Thema Grundsteuerreform appellierten die Bürgermeister an den Bund und an die Länder, möglichst bald eine Grundsteuerreform zu beschließen und einzuführen. "Das Aufkommen aus der Grundsteuer beläuft sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr. Bürgerschaft, Wirtschaft und Gemeinden gleichermaßen fordern und erwarten eine gerechte, nachvollziehbare und rechtssichere Grundbesteuerung", so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Bernhard Gmehling, und der gastgebende Bürgermeister Peter Degenhardt.

Behandelt wurde auch die Novelle des Umsatzsteuergesetzes, die das Thema Interkommunale Zusammenarbeit betrifft. Damit stellt sich eine Fülle praktischer Anwendungsfragen, die die Finanzministerien mit einem ersten Anwendungserlass zur Durchführung der Neuregelung klären möchten. Der Ausschuss begrüßte den vorliegenden Entwurf des Anwendungserlasses als geeignete Orientierungshilfe für die kommunale Praxis. Es müsse Rechtssicherheit für die Städte und Gemeinden geschaffen und das Ziel weiter verfolgt werden, dass die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Erledigung gesetzlicher Aufgaben durch die Städte und Gemeinden nicht durch Umsatzsteuerpflichten erschwert wird.

Die jüngst vereinbarte Reform der Bund-Länder-Finanzen wurde von den kommunalen Kämmerern aus ganz Deutschland im Grundsatz begrüßt. "Der jahrelange Streit zwischen Ländern und Bund musste beendet werden. Für die Landes- und Kommunalhaushalte ging es um nicht weniger als Planungssicherheit für Investitionen und Zukunftsperspektiven", so Gmehling und Degenhardt. "Aber es muss sichergestellt werden, dass die Länder die zusätzlichen Bundesmittel auch an die Gemeinden weiterreichen. So, wie wir es auch bei der Integrationspauschale des Bundes an die Länder und auch bei der Fünf-Milliarden-Kommunalentlastung ab dem Jahr 2018 erwarten".

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war das im Sommer dieses Jahres reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017). Ziel der Reform ist es, die notwendige Vergütung für EE-Anlagen wettbewerblich zu ermitteln. Dies soll sowohl eine bessere Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien als auch eine engere Abstimmung mit der Netzausbauplanung ermöglichen. Gmehling und Degenhardt begrüßten die Reform grundsätzlich: "Das EEG 2017 ist der richtige Schritt, um den Wettbewerb bei der Erzeugung regenerativer Energie voranzubringen und so langfristig auch die Stromkosten für die Verbraucher zu senken. Wesentlich für das Gelingen der Energiewende ist eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung, vor allem in den Kommunen vor Ort, wo sich der Ausbau der erneuerbaren Energien vollzieht, beziehungsweise bereits vollzogen hat. Damit dies gewährleistet ist, darf die breite Akteursstruktur im Bereich der Betreiber von EE-Anlagen in Deutschland nicht gefährdet werden", sagten Gmehling und Degenhardt. Das EEG 2017 sieht anstelle eines staatlich festgesetzten Förderbeitrages für Erneuerbare Energien ein Ausschreibungsmodell vor, das durch die Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Um die Akteursvielfalt beizubehalten, können lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen für Windenergie an Land teilnehmen. Hierbei haben die Kommunen die Wahl, ob sie sich mit bis zu zehn Prozent an dem Projekt beteiligen wollen. Die erste Ausschreibungsphase wird im Mai 2017 stattfinden.

"Die besonderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften von Kommunen und kommunale Unternehmen waren ein richtiger und wichtiger Schritt. Im weiteren Verfahren ist es nun essenziell, dass die Beteiligungsmöglichkeiten im Ausschreibungsverfahren für lokale Akteure handhabbar sind und nicht durch zu hohe bürokratische Anforderungen verhindert werden", so Gmehling und Degenhardt. Abschließend machten sie deutlich, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sei, die es nicht zum Nulltarif geben werde. Die kommunale Ebene sei für das Gelingen der dezentralen Energiewende ein Schlüsselfaktor.