Reichertshofen
Bürgerinitiative zieht Bürgerbegehren zurück

Formale Fehler: Unterschriften müssen neu gesammelt werden

04.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:08 Uhr
Millionenteurer Zankapfel: die sanierungsbedürftige Reichertshofener Paarhalle aus dem Jahr 1979. Eine Bürgerinitiative will sie unbedingt erhalten. −Foto: Foto: Vogl

Reichertshofen (ok) Eine Presseerklärung beendete vorerst die zwei Bürgerbegehren in Reichertshofen. Sowohl die in der vergangen Woche Bürgermeister Michael Franken (JWU) übergebenen knapp 1600 Unterschriften für die Generalsanierung der Paarhalle als auch das noch nicht weitergegebene Bürgerbegehren gegen einen Rathausneubau am Unteren Markt weisen einen Formfehler auf. Das erklärte gestern die Bürgerinitiative, die aber nicht aufgeben und die Unterschriftensammlung neu starten will.

"Demokratie ist nicht immer einfach, die Mitwirkung der Bürger ist an formale Regeln gebunden", steht im Namen von Karl Schweiger, Leo Hemm und Anton Westner in der Erklärung. "Das haben wir, die Mitglieder der Bürgerinitiative erfahren müssen. " Der Fehler der Bürgerinitiative: Das Hintereinanderklammern der Unterschriftenlisten nach Antrag und Begründung des Begehrens. Dies ist nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unzulässig. Westner im Gespräch mit unserer Zeitung: "Die Bürgerbegehren sind unzulässig, wir ziehen sie zurück. "

Zwar haben in den vergangenen Wochen fast 1600 Bürgerinnen und Bürger - immerhin 25 Prozent der Wahlberechtigten - das Begehren unterzeichnet, doch zählen haben, doch ihre Bedeutung haben die Unterschriften wegen des Formfehlers verloren.

Die Bürgerinitiative führt aus: "Die Unterstützung für beide Begehren war großartig. Nur ganz wenige waren anderer Meinung. Vielfach werden wir jetzt noch von Unterstützern angesprochen, wo sie unterschreiben können. " Da die Bürgerinitiative von der Richtigkeit ihres Anliegens überzeugt ist, lässt sie sich nicht aufhalten. "Wir werden, um einer Ablehnung zuvorzukommen, das eingereichte Bürgerbegehren zurückziehen und für beide Bürgerbegehren auf neuen Listen Unterschriften sammeln. " Dabei sollen die förmlichen Vorschriften erfüllt werden. Danach wird der Antrag nochmals eingereicht. "Der Antrag bleibt gleich, es geht lediglich darum, dass die Unterstützer auf einer neu formatierten Liste nochmals unterschreiben müssen. "