Bürger hat die Wahl

15.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:37 Uhr

Zum Bericht vom 8. Februar über den Wechsel des Bezirkskaminkehrermeisters:In Ihrem Bericht teilen Sie dem Leser mit, dass der bisherige Bezirkskaminkehrermeister geht und ein neuer kommt; aufgefüllt ist der Bericht mit Informationen, die für die Kunden eines Kaminkehrers eher unwichtig sind, zum Beispiel, dass der künftige Bezirk des alten Bezirkskaminkehrers für ihn nun günstiger liege, da er sich viel näher an seinem Wohnort befindet.

Der Personalwechsel aber wäre meines Erachtens ein guter und sehr sinnvoller Anlass gewesen, den Bürgern wirklich wichtige Informationen zum Thema Kaminkehrerordung zukommen zu lassen. Viele Hausbesitzer nämlich sind immer noch der Meinung, der Bezirkskaminkehrermeister sei ihnen zu festen Gebührensätzen gleichsam von Amts wegen zugewiesen. Tatsächlich aber sind seit 2013 die Preise für Kaminkehrerarbeiten frei verhandelbar, und der Hausbesitzer ist lediglich bei den sogenannten hoheitlichen Aufgaben, zum Beispiel der Feuerstättenschau, verpflichtet, die Dienste des Bezirkskaminkehrermeisters in Anspruch zu nehmen, während er für alle übrigen Arbeiten auch einen anderen Kaminkehrer zu womöglich günstigeren Preisen beauftragen kann. Die Bezirkskaminkehrermeister selbst haben, verständlicherweise, kein allzu großes Interesse daran, die Bürger über diese Wahlmöglichkeit aufzuklären. Umso mehr sollte die Presse dies tun.

Alois Federl
Kaminkehrermeister
Schweitenkirchen