Hilpoltstein
Brandstifter muss 18 Monate ins Gefängnis

Zeugin bringt Ermittler auf heiße Spur Falsche Beschuldigung erhöht Strafe beträchtlich

25.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Hilpoltstein (rsc) Wegen fahrlässiger Brandstiftung, Sachbeschädigung, versuchten Betrugs, Hausfriedensbruchs und falscher Beschuldigung hat das Amtsgericht Schwabach einen 34-Jährigen aus dem Landkreis Roth zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Nach zweitägiger Verhandlung stand für Richterin Birgit Eckenberger fest, dass Holger K. (alle Namen geändert) im August dieses Jahres in die Wohnung seiner Mieterinnen eingestiegen war und dort mit dem Feuerzeug ein Kabel so verschmorte, dass ein Receiver in Brand geriet. Letztlich entstand ein Schaden am Haus in Höhe von 70 000 Euro. Der Meldung bei der Brandversicherung durch seine Gattin hat Holger K. nicht widersprochen.

Zentrale Bedeutung kam im Verlauf des Verfahrens dem Gutachten eines Brandsachverständigen und der Aussage eines hiesigen Elektromeisters zu. Doch deren Einschätzungen waren nicht deckungsgleich. Nach der Meinung des Fachmanns aus dem Landkreis habe die Erwärmung des Receivers zu einer Überspannung geführt, in deren Folge es zu einem Kurzschluss gekommen sei.

Christian Setzensack vom Landeskriminalamt hielt es indes für wenig wahrscheinlich, dass es sich so abgespielt haben könnte. "Die Kabel sind feuerresistent und schwer entflammbar", erklärte der Physiker, "ich habe es selbst mal versucht, nach zehn Sekunden mit dem Feuerzeug ist da nichts weggebrannt", so Setzensack. Ferner weise das Spurenbild des Brandes einige Widersprüche zum Geständnis von Holger K. auf. "Denn der Brand hat sich vor dem TV-Gerät entwickelt, der Kabelsalat war jedoch hinten", so Setzensack. "Eindeutig zu klären ist die Brandursache nicht, denn der Receiver ist total zerstört, es könnte also auch ein technischer Defekt gewesen sein", so der Gutachter. "Das wäre zwar ein großer Zufall, aber die gibt es immer wieder", unterstrich Setzensack.

Aus kriminaltechnischer Sicht war der Band eigentlich bereits erledigt gewesen. Denn die Kripo Schwabach hatte als Ursache mehrere in Reihe gesteckte Mehrfachsteckdosen ausgemacht, was aber während der Hauptverhandlung eindeutig ausgeschlossen werden konnte. Dann aber meldete sich eine Zeugin, die von einem merkwürdigen Telefonat mit der Ehefrau des Angeklagten berichtete. Dabei habe Pia K. wissen wollen, wie man auf legale Weise ohne Wissen der Mieter in eine Wohnung gelangen könne. Im Hintergrund habe sie die Stimme von Holger K. wahrgenommen, der mehrmals etwas von einem Feuer erwähnt habe, sagte die Zeugin auch vor Gericht.

Daraufhin ist das Ehepaar zur Beschuldigtenvernehmung in die Schwabacher Polizeiinspektion geladen worden. Dort legte Holger K. ein Geständnis ab. "Ich habe das Feuerzeug zehn Sekunden unter das Kabel gehalten, um Rauch zu erzeugen", hatte er eingeräumt, diese Einlassung später aber durch einen Anwalt widerrufen lassen. Die Polizei habe unzulässige Vernehmungsmethoden angewandt, hieß es in dem Schreiben, indem sie K. acht Stunden lang vernommen und mit der Unterbringung seiner Kinder im Heim gedroht habe.

Bei der Zeugenvernehmung der zwei Polizeibeamten und der Schreibkraft erwies sich diese Behauptung aber nachweislich als falsch. "Ich habe ihm lediglich alle Möglichkeiten aufgezeigt, was passieren kann", so der Kriminaloberkommissar. Dabei sei auch davon die Rede gewesen, dass sich um die Kinder das Jugendamt oder ein Heim kümmere, wenn die Eltern in Haft müssten, erklärte der Brandermittler.

"Sie wollten ohne Rücksicht auf Verluste ihre Wohnung sanieren", warf Richterin Eckenberger dem Angeklagten vor. Schließlich hatten die Mieter durchaus beträchtliche Schäden hinterlassen.

Eckenberger sah es als besonders verwerflich an, dass K. einen Polizeibeamten falsch beschuldigt habe. Allein dafür verhängte sie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Ein Geständnis liege auch nicht vor. Trotz Unbescholtenheit sei eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht möglich, so die Richterin und folgte in diesem Punkt der Staatsanwältin, die 21 Monate ohne Bewährung verlangt hatte.

Verteidiger Volker Rank hatte die Auffassung vertreten, die Ursache des Brandes sei nicht festzustellen. "Deshalb ist mein Mandant freizusprechen", hatte sein Antrag nach Ende der Beweisaufnahme gelautet. Tatsächlich muss sein Mandant nun hinter Gitter.