Ingolstadt
Brandmelder und Schönheitsreparaturen

Zweiter Infoabend von Hausverwaltern und dem DONAUKURIER für Wohnungseigentümer

13.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:49 Uhr

Über Rechte und Pflichten von Hauseigentümern informierte Rechtsanwalt Johannes Drabek, einer von drei Referenten. - Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Nach dem sehr erfolgreichen Auftakt im vergangenen Herbst wurde auch der zweite Infoabend über die Verwaltung von Immobilien zu einem vollen Erfolg. Die Veranstaltung von Ingolstädter Hausverwaltern und dem DONAUKURIER war "sehr schnell ausgebucht", wie Thomas Bauer, der Anzeigenleiter des DK, den vielen Gästen im Verlagsgebäude an der Stauffenbergstraße berichten konnte.

 

Die Hausverwalterszene hatte bekanntlich zuletzt einen großen Vertrauensverlust erlitten, als in Ingolstadt zwei große Fälle von Veruntreuungen bekannt geworden waren. Die Fälle sind inzwischen juristisch aufgearbeitet, und die seriösen Immobilienverwalter setzen mehr denn je auf gute Informationen und Transparenz, wie sie jetzt wieder bewiesen.

Zunächst einmal geht es um das nötige Hintergrundwissen. Über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer gab Rechtsanwalt Johannes Drabek ausführlich Auskunft, schickte dabei aber voraus: Das Feld sei "so umfassend, dass wir auch morgen Abend noch hier sitzen würden", wenn man alles komplett beleuchten möchte. Die Schlagworte: Über allem steht das Selbstverwaltungsrecht der Eigentümer, die über ihre Immobilie natürlich entscheiden dürfen. Wenn es allerdings mehrere Eigentümer werden, ist das nicht so einfach: "Versuchen Sie doch mal eine einstimmige Entscheidung in Ihrem Gremium zu erreichen", sagte Drabek. "Das funktioniert häufig nicht." Also ist in der Eigentümergemeinschaft die Mehrheitsentscheidung möglich. Das Mittel der Wahl ist der Beschluss, der alle Eigentümer bindet und nicht im Grundbuch stehen muss. "Der Beschluss ist der kurze Weg zum Ziel", so Drabek, der ein vertrauensvolles Miteinander von Eigentümern und Hausverwaltern empfahl. "Sie entscheiden, er führt aus!" Und auch untereinander mahnte der Rechtsanwalt Verständnis an: "Halten Sie zusammen, eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Macht."

Oft sind es die Kosten für Ausgaben, weswegen es zu Spannungen in den Gremien kommen kann. Über viele gibt es aber gar keine Diskussion, weil sie einfach umgesetzt werden müssen. Wie die Nachrüstung von Brandmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern beziehungsweise manchen Fluren. Bis 31. Dezember 2017 muss das erledigt sein, auch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung erinnerte Ingenieur Peter Springl, der zweite Referent des Abends. In Neubauten sind sie schon seit 2013 Pflicht. Rund 400 Brandtote gebe es jährlich in Deutschland, so Springl, wobei "Rauchtote" der korrektere Begriff sei. 70 Prozent der Opfer würden im Schlaf überrascht und sterben an einer Rauchvergiftung. Durch die Warnmelder soll diese Zahl deutlich sinken.

Springl erklärte auch die rechtlichen Regelungen für das Lagern von Gegenständen in Treppenhäusern und Garagen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Was brennbar ist, hat dort nichts zu suchen. Größere Mengen von Kraftstoff sind außerhalb des Autos zum Beispiel tabu.

Tief in die Praxis stieg abschließend Rechtsanwalt Peter Lutz ein, der Schönheitsreparaturen bei vermieteten Wohnungen besprach. Zur Überraschung bestimmt auch einiger Eigentümer im Saal ist laut Gesetzestext ausdrücklich der Vermieter dafür verantwortlich, die Wohnung mit Streichen und Tapezieren in Schuss zu halten. "Es ist sogar eine Hauptpflicht." Lutz zählte viele Beispiele aus Mietverträgen auf, in denen diese Pflicht auf den Mieter abgewälzt werden sollte. Fast ausnahmslos seien diese Verträge beziehungsweise die darin enthaltenen Klauseln höchstrichterlich kassiert worden. Eine neuerliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom März 2015 hat dabei viel über den Haufen geworfen. Vorsicht sei also bei den Schönheitsreparaturen geboten und umfassende Information vonnöten.