Brandgefahr - Wenn die Weihnachtskerzen Feuer fangen

06.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:54 Uhr

Wer den Weihnachtskranz mit brennenden Kerzen ausstattet haftet, wenn er den Raum verlässt. Ansonsten zahlt die Hausratversicherung für den Schaden.

Wer den Weihnachtskranz mit brennenden Kerzen ausstattet haftet, wenn er den Raum verlässt. Ansonsten zahlt die Hausratversicherung für den Schaden.

Brennende Kerzen am Weihnachtsbaum oder Weihnachtskranz sehen schön aus, sind aber brandgefährlich. Trockene Nadeln geraten schnell in Flammen. Alleine die Tanne oder den Kranz an einen sicheren Fleck im Wohnzimmer aufzustellen und die brennenden Kerzen sicher zu befestigen, reicht häufig als Schutz nicht aus. ?Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sich im selben Raum aufzuhalten, wenn die Kerzen brennen?, warnt Sascha Straub, Versicherungsexperte von der Verbraucherzentrale Bayern. Wer den Raum verlässt, muss die Kerzen ausblasen.

In der Praxis sieht die Sache allerdings häufig anders aus. Kaum klingelt es an der Tür, steht der Baum alleine da. Wer aus dem Raum geht, verletzt bereits seine Aufsichtspflicht.
Kommt es jetzt zu einem Brand, muss man umgehend seine Hausratversicherung informieren. In vielen Policen kann sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden, die jedoch in alten Tarifen häufig nicht eingeschlossen ist. Prüfen sollten Versicherte zudem, ob die Assekurranz eine Notrufnummer anbietet, die 24 Stunden erreichbar ist. Aber Vorsicht: ?In der Schrecksekunde räumt man meist mehr eigene Fehler ein, als tatsächlich vorliegen?, warnt Straub. Die Hausratversicherungen möchte natürlich lieber nicht zahlen und fragen unglaublich geschickt nach.  ?Hier sollte man gut überlegen, was man sagt?, so Straub. Verbraucher sollten wahrheitsgemäß antworten, aber nicht zu ausführlich werden. Denn an manchen Details kann man die Schuldfrage festmachen, die der Versicherungsnehmer hinterher nicht mehr korrigieren kann.

Werden durch einen Brand Dinge von anderen oder sogar Personen geschädigt, kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel. ?Sie deckt sogar grobe Fahrlässigkeit ab?, sagt Straub. Hier steht der Versicherungsnehmer noch besser da als bei der Hausratversicherung. Sollten jedoch Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum die Tischplatte versengen, zahlt gar kein Versicherer. Denn die Hausratversicherung zahlt nur bei offenem Feuer.

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