Gaimersheim
Böllerverbot in Teilen Gaimersheims

Unter anderem im Ortskern ist zum Jahreswechsel das Abschießen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt

11.12.2020 | Stand 23.09.2023, 15:59 Uhr
Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist am Silvester- und am Neujahrstag in mehreren Bereichen von Gaimersheim verboten, so auf den hier eingefärbten Flächen im Innerort und im Retzbachpark. Darüber hinaus gilt das Verbot auch rund um die evangelische Kirche am Kraiberg und im Gebiet des Forts Von-der-Tann. −Foto: Markt Gaimersheim/Grafik: DK

Gaimersheim - Neben der Haushaltsdebatte (wir berichteten) hatte sich der Marktgemeinderat Gaimersheim in seiner jüngsten Sitzung noch mit einigen anderen Themen zu befassen.

 

So beschloss das Gremium mit einer Gegenstimme ein Feuerwerksverbot am Silvester- und am Neujahrstag in mehreren Bereichen der Gemeinde. Dazu zählen der Marktkern und der Retzbachpark bis an die Gemeindegrenze zu Etting (siehe Bild) sowie das Areal rund um die evangelische Kirche am Kraiberg und das Fort Von-der-Tann.

Vorgebracht hatte den Antrag, am Marktplatz ein Böllerverbot auszusprechen, dem sich eine lebhafte Diskussion anschloss, SPD-Fraktionssprecher Robert Leixner. Ein solches Verbot hielt FW-Fraktionssprecherin Monika Raml zwar für "grundsätzlich sinnvoll", sie meinte aber, bei einer Beschränkung auf den Innerort "gehen die Leute eben raus". Sie plädierte daher für eine zentrale Veranstaltung, was aber laut Bürgermeisterin Andrea Mickel (SPD) der Marktgemeinde nicht erlaubt ist. Für Alexander Heimisch (CSU) stellte der Marktkern eine "Sondersituation" dar, da alle Leute dorthin kämen - verbunden mit viel Dreck, Lärm und Luftverschmutzung sowie hoher Verletzungs- und Brandgefahr, was auch Konrad Hirschbeck (SPD) so sah. Den Vorschlag von Heimisch und Maria Ledl (CSU), ein Böllerverbot am Marktplatz auszutesten, wollte dann Günther Bernhardt (SPD) um das Gebiet rund um die evangelische Kirche am Kraiberg erweitert wissen, während die Rathauschefin es sogar noch weiter fasste und den Retzbachpark als Verbotszone hinzufügte. Marion Schiller (FW) verwies noch auf das Problem, wie das Böllerverbot kontrolliert werden solle.

Aber letztlich wurde die "sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern" mit den genannten Zonen, in denen das Verbot gilt, beschlossen. Es soll nun mit großen Schildern auf die Verbotsareale hingewiesen werden.

Festgezurrt - und zwar einstimmig - wurde der vergünstigte Preis für das Grundstück "WA3", auf dem die sogenannte Riegelbebauung im Baugebiet "Östlich der Ziegeleistraße" entstehen soll. Dieses 2910 Quadratmeter große Grundstück - das einzige, das in dem Baugebiet derzeit zum Verkauf steht - veräußert die Marktgemeinde nach dem Beschluss des Marktrats gemäß der "Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen" nun für 595 Euro pro Quadratmeter, was einen Abschlag von 30 Prozent gegenüber dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert von 850 Euro bedeutet. Zur Realisierung des Projekts als Baugemeinschaft wird das Baugrundstück an insgesamt zehn Bewerber vergeben, wobei der Verkauf als gemeinschaftliches Eigentum zu gleichen Miteigentumsanteilen erfolgen soll.

Einstimmigkeit herrschte auch bei den übrigen Beschlüssen des Marktgemeinderats. So wird der Markt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten lassen. Bei der Regierung von Oberbayern wird dafür ein Förderantrag für die Städtebauförderung 2021 gestellt. Die Konzepterstellung erfolgt nach Beauftragung eines geeigneten Büros. Bürgermeisterin Mickel nannte das ISEK ein "interessantes Herangehen an eine Kommune", das ergebnisoffen sei und bei dem man den eigenen "Ort neu kennenlernen" könne.

Aufgrund der steigenden Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Gaimersheim wurde für die notwendigen Umbaumaßnahmen an einem Gebäude an der Ingolstädter Straße 106 zu einer dreigruppigen Krippe ein Bedarf von insgesamt 39 Plätzen anerkannt.

Schließlich beschloss das Gremium, dass die Marktgemeinde jetzt bis zum 31. Dezember 2021 je Heizungsanlage einen einmaligen freiwilligen Zuschuss von 100 Euro für den Austausch einer alten Umwälzpumpe gegen eine moderne Hocheffizienzpumpe gewährt. Um die nun um ein Jahr verlängerte Förderung zu erhalten, muss die Montage allerdings von einer Fachfirma ausgeführt und durch eine Rechnung der Firma nachgewiesen werden.

DK

Norbert Schmidl