München
BLSV erlaubt Nutzung der Duschen

26.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:06 Uhr

München - Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen für den organisierten Sport in Bayern beschlossen: Seit Montag dürfen in den Sporthallen wieder Umkleidekabinen und auch der Duschbereich genutzt werden.

Das teilte der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) in einem Informationsschreiben mit. Für die Nutzung der Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten gilt aber nach wie vor die Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern.

Allerdings verweist der Sport-Dachverband auf die sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung. Darin heißt es: "Die Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten ist nur gestattet, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt. " Im Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration heißt es zum Schutz- und Hygienekonzept für Sportstätten: "In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände voneinander zu separieren. "

Das dürfte für einige Vereine und Sporthallenbetreiber relativ schwer umsetzbar sein. Dennoch ist diese Lockerung ein weiterer Schritt in Richtung normaler Sportbetrieb. Zusätzlich müssen WC-Anlagen gesondert ausgewiesen werden, jedes zweite Waschbecken oder Pissoir soll von der Nutzung ausgeschlossen werden und die Lüftung in Duschräumen soll ständig in Betrieb sein.

Außerdem teilte der BLSV mit, dass die bislang geltenden Obergrenzen für den Indoor- und Outdoor-Sport für 20 Personen aufgehoben wurden. Die Teilnehmerbegrenzung ergibt sich nun aus den jeweiligen Rahmenbedingungen wie Raumgröße und Belüftung. Auch Vereinsveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Innen- beziehungsweise bis zu 100 im Außenbereich sind erlaubt.

cmi