Dollnstein
Blockheizkraftwerk kann gebaut werden

Dollnsteiner Gemeinderat: Der gesamter Flächennutzungsplan soll geändert werden

03.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:29 Uhr

Dollnstein (EK) Auf einer Fläche hinter dem Friedhof plant das Kommunalunternehmen Energie Dollnstein ein Blockheizkraftwerk. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

Dollnstein (ldh) Auf einer Fläche hinter dem Friedhof plant das Kommunalunternehmen Energie Dollnstein ein Blockheizkraftwerk. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

Bereits im Februar und März wurde dazu Gespräche mit dem Landratsamt geführt. Einer Voranfrage wurde am 17. April das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Parallel zum Bauvorhaben hat die Gemeinde für diesen Teilbereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Nun stellte der zweite Bürgermeister Wilhelm Radmacher in Vertretung von Bürgermeister Hans Harrer den Bauplan vor.

Ebenfalls einstimmig wurde eine neue Gesamtänderung des Flächennutzungsplanes für Dollnstein beschlossen. Die sechste Änderung, die im Jahre 2005 als neue Gesamtplanung begonnen wurde, konnte wegen vorrangiger Teiländerungen in den vergangenen Jahren bis heute nicht abgeschlossen werden. Außerdem wurde dargestellt, dass zwei wichtige Bauleitpanverfahren (Bebauungsplan Bubenrother Mühle und Änderung Flächennutzungsplan Bubenrother Mühle) bisher nicht abgeschlossen werden konnten.

Aktuell sind vier weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes in Bearbeitung beziehungsweise Planung, darunter eine Teiländerung auf dem gemeindlichen Grundstück am Bahnhof und für das Heizkraftwerk beim Friedhof sowie für den Bebauungsplan Schul- und Sportzentrum Dollnstein. Radmacher erklärte, der Flächennutzungsplan stelle für das ganze Gemeindegebiet die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung über einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren dar. Eine Zusammenführung aller Änderungen zu einem „Gesamtwerk“ wäre für die Verwaltung eine enorme Erleichterung. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt müsse die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes nicht aufgehoben oder abgeschlossen werden, sie könne mit einer Begründung in eine neue Gesamtänderung mit den bislang erfolgten Teiländerungen eingearbeitet werden. Es könnten auch neue Änderungswünsche hinsichtlich der weiteren städtebaulichen Entwicklung eingearbeitet werden. Hier sah Radmacher eine Aufgabe für den Bauausschuss: Er solle Änderungswünsche und Vorschläge erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.

Die Obereichstätter Dorfjugend stellte den Antrag auch Übernahme der Materialkosten für einen Holzschuppen beim Jugendtreff Obereichstätt. Da sich das Grundstück des Jugendtreffs im Außenbereich befindet, muss die Zulässigkeit über eine Bauvoranfrage geprüft werden. Sollte das positiv verlaufen, stellte die Gemeinde die Kostenübernahme in Aussicht.

Wilhelm Radmacher informierte die Räte über einen Steinabgang in Obereichstätt. Der etwa 1,20 mal 1,20 Meter große Felsbrocken ging in der Eichstätter Straße ab und blieb glücklicherweise einen halben Meter vor einem Wohnhaus liegen. Nun müsse dieses Gebiet auf seine Sicherheit geprüft werden. Das Landesamt für Umweltschutz sei bereits eingeschaltet und stehe beratend zur Seite. Falls größere Arbeiten anstünden, müsse man entsprechende Firmen zur Felssicherung beauftragen. Fakt sei, so Wilhelm Radmacher: „Wir sind für die Sicherheit verantwortlich“.

Da während dieser Zeit auch das Projekt Altmühlleiten in diesem Bereich tätig waren, fragte Franz Mittermeier nach, ob dieser Freischnitt optimal gewesen sei, denn Bäume und Büsche würden eventuell auch als Schutz dienen. Wilhelm Radmacher meinte hierzu, dass die Wurzeln der Bäume ebenso Felsen zum Sprengen bringen könnten.