Schrobenhausen
Blaue Tonne: Entscheidung naht

Landratsamt und Gigler treffen sich vor dem Verwaltungsgericht

15.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:07 Uhr

Wer darf die blauen Tonnen aufstellen? Eine Antwort erhoffen sich der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und das Entsorgungsunternehmen Gigler heute vom Münchener Verwaltungsgericht - Foto: oh

Schrobenhausen/München (DK) Auf diesen Tag haben das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen und der Schrobenhausener Entsorger Gigler lange gewartet.

Die 17. Kammer des Münchener Verwaltungsgerichts verhandelt heute Mittag über die blauen Altpapiertonnen im Landkreis. Verwaltungsjuristen gehen allerdings davon aus, dass möglicherweise am Ende der zu erwartenden mehrstündigen Verhandlung kein Richterspruch stehen wird.

Im Prinzip lautet die Kernfrage, über die die Verwaltungsrichter heute entscheiden sollen: Wer darf in Zukunft das Altpapier der Landkreisbürger einsammeln? Oder anders formuliert: Wer darf die blauen Tonnen aufstellen? Bei den Verwaltungsjuristen klingt das nicht ganz so einfach, wie Florian Huber, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes deutlich macht. Im Kern drehe sich die juristische Frage darum, ob die Schrobenhausener Firma Gigler mit ihren kostenlosen blauen Tonnen „die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (...) gefährdet“. Zumindest ist im Paragraf 17 des vor zwei Jahren geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt, dass dann einem privatwirtschaftlichen Entsorger unter bestimmten Bedingungen das Müllsammeln untersagt werden könnte.

Ein Grund kann nach den Buchstaben des Gesetzes sein, dass ein privater Entsorger „die Stabilität der Gebühren gefährdet“. Und darauf hatte in der Vergangenheit Landrat Roland Weigert bei öffentlichen Stellungnahmen zum Streit mit Gigler mehrfach abgehoben. Immer wieder betonte Weigert, dass er mit dem Prozess die möglichen Gewinne aus dem Altpapiergeschäft für die Landkreisbetriebe und damit für die Allgemeinheit sichern müsse.

Mit dem Versuch, der Schrobenhausener Firma Gigler die Altpapierabfuhr zu untersagen, ist das Landratsamt bereits mehrfach gescheitert. Erstmals vor sechs Jahren, als damals noch der Diedorfer Entsorger Kühl und später auch die beiden Entsorger Gigler und Fink, ihre kostenlosen blauen Tonnen überall im Landkreis verteilten. Zuletzt, im Sommer vergangenen Jahres, gab es einen weiteren Dämpfer für das Landratsamt, das sich durch die Gesetzesänderung auf der sicheren Seite wähnte. Das Landratsamt verhängte im vergangenen Jahr einen sofortigen Stopp der blauen Tonnen gegen Gigler, das Unternehmen wehrte sich, und das Verwaltungsgericht hob die Verfügung des Landratsamtes auf.

Rolf Fischer, Geschäftsführer bei Gigler, sieht der heutigen Gerichtsverhandlung ganz gelassen entgegen: „Wir und der Landkreis haben Rechtsauffassungen, die sich voneinander unterscheiden, und das wollen wir geklärt haben, damit wir in Ruhe weiterarbeiten können – in diesem oder einem anderen Geschäftsfeld.“ Natürlich hofft Fischer darauf, dass der Richterspruch zugunsten seines Unternehmens ausfallen werde. Auch der Tragweite des Verfahrens ist sich Fischer bewusst: „Das ist eine Sache, auf die schauen viele Landkreise.“ Die Spitze des Neuburger Landratsamtes natürlich auch. Dort wollte sich gestern aber niemand zu dem laufenden Verfahren äußern.