Münchsmünster
"Bisher beste Erfahrungen gemacht"

Neuer Kindergarten in Münchsmünster: Heilpädagogisches Zentrum Ingolstadt wird auch diesen übernehmen

16.11.2020 | Stand 20.11.2020, 3:33 Uhr
Der neue Münchsmünsterer Kindergarten kommt direkt neben das Hollerhaus. Dort, wo jetzt die Container in der Senke stehen. −Foto: Lamprecht

Münchsmünster - Ein neuer Kindergarten für Münchsmünster: Dieses Thema beschäftigt den Gemeinderat in Münchsmünster seit geraumer Zeit.

Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. In der jüngsten Sitzung wurde dabei vor allem Eines klar: Es geht zügig voran. Nach dem einstimmigen Beschluss des Rates kann der Bauantrag nun von der Verwaltung an das Landratsamt übermittelt werden.

Bevor es zur Abstimmung kam, stellte Münchsmünsters Bürgermeister Andreas Meyer (CWG) letzte Teile des Planes vor. Konkret Maßnahmen zum Sonnenschutz und zur Kühlung des Gebäudes im Sommer. Unter anderem sollen dabei Palisaden zur Beschattung der Fenster angebracht werden, eine Kühlung über die Fußbodenheizung soll ermöglicht werden und das Gebäude dank sinnvoll verorteter Fenster und Oberlichter optimal durchlüftet werden können.

Klar ist nun auch, dass das Heilpädagogische Zentrum Ingolstadt, das aktuell bereits den Kindergarten Gänseblümchen im ehemaligen Schulungsraum der Feuerwehr betreibt und künftig den neuen Kindergarten übernehmen wird, "vollkommen zufrieden mit den Planungen" ist. Gleiches gilt demnach für das Hollerhaus, das den Kindergarten bauen und zum Großteil auch finanzieren wird. "Ich finde es toll, dass man das als Kooperation mit einem Partner machen kann, mit dem wir bereits beste Erfahrungen machen durften", sagte Meyer und erntete viel Zustimmung im Gremium.

Baubeginn könnte, sofern alles wie gewünscht läuft, im März oder April sein. Bezugsfertig wäre das Gebäude wohl im September 2022. Die Gesamtbausumme wird sich auf rund vier Millionen Euro belaufen. Die Gemeinde übernimmt rund 1,8 Millionen Euro.

Zahlreiche Wortmeldungen gab es bei einem anderen Thema aus dem Bereich des Bauens, obschon grundsätzlich Einigkeit im Gremium herrschte. Ein Bürger stellte einen Antrag auf Errichtung einer Mauer als Lärmschutz an seinem Grundstück in Wöhr direkt an der B16a. Der Gemeinderat beschied hier, dass die Mauer mit einer Höhe von zwei Metern ab Gehweg-Oberkante errichtet werden darf. Auf eine höhere Mauer wollten sich die Räte nicht einlassen. "So entspricht es der bayerischen Bauordnung und wir schaffen keinen Präzedenzfall", so die einhellige Meinung. Grundsätzlich wünschte man sich, dass sich auch die übrigen Anwohner an dieser Höhe orientieren, "sodass eine einheitliche Flucht und kein ständiges auf und ab entsteht".

PK