Kinding
Bis ins Detail geregelt

Satzung für Krippe und Kindergarten beschlossen Bau schreitet zügig voran

30.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:17 Uhr

Der Bau der Kinderkrippe in Kinding schreitet zügig voran. - Foto: Lund

Kinding (lun) Der Bau der Kinderkrippe in Kinding kommt in großen Schritten voran und der Bezug ist bereits für das Frühjahr geplant. Der Gemeinderat beschloss nun in der jüngsten Sitzung eine neue Satzung und Gebührenordnung für Krippe und Kindergarten Arche Noah.

Im Vorfeld hatte sich Bürgermeisterin Rita Böhm mit dem Elternbeirat und der Kindergartenleiterin Anni Gäck beraten und deren Erfahrungen und Anregungen bei der Erstellung der Satzung aufgenommen.

Sorgeberechtigte Personen können Kinder unter drei Jahren in der Krippe und Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung dann im Kindergarten in Kinding anmelden. Der Termin für die Anmeldung wird jedes Jahr öffentlich bekannt gegeben. Bei der Anmeldung müssen die Eltern verbindlich die gewünschten Buchungszeiten angeben, die in der Kinderkrippe mindestens 15 Stunden und im Kindergarten mindestens 20 Stunden umfassen. Die Öffnungszeiten der beiden Einrichtungen werden jedes Jahr neu festgelegt und sollen sich an den Bedürfnissen der Eltern orientieren.

Wenn die Eltern eine Aufnahmezusage des Marktes Kinding erhalten, kann der Nachwuchs mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres, Anfang September, erstmals die Tageseinrichtung besuchen. Dabei starten nicht alle Kinder am 1. September, sondern zeitlich versetzt, um jedem Kind genügend Aufmerksamkeit in der Eingewöhnungsphase zu schenken, sagt Böhm. Auch wenn dies in den vergangenen Jahren schon so praktiziert wurde und man gute Erfahrungen damit gemacht hat, so hat dies nun Auswirkungen auf die neue Gebührensatzung. Denn für den ersten Monat werden die Gebühren anteilig nach dem tatsächlichen Start in der Einrichtung berechnet. Böhm hebt hervor, dass man damit den Eltern im ersten Monat finanziell entgegenkomme. Dies habe auch der Elternbeirat als große Verbesserung gegenüber der alten Satzung gesehen, berichtet die Bürgermeisterin.

Weil es immer wieder vorkommt, dass Eltern ihr Kind nicht pünktlich, insbesondere nicht innerhalb der Öffnungszeiten, von der Kita abholen, können nach der neuen Satzung und Gebührenordnung die Eltern zur Kasse gebeten werden. Wird die Buchungszeit mehrfach erheblich überschritten, kann nun eine Zusatzgebühr von zehn Euro erhoben werden. "Besser ist es da, wenn gleich genügend Puffer bei den Buchungszeiten eingeplant wird und günstiger ist es auch", meinten die Gemeinderäte. Denn die Staffelung für den Kindergartenplatz für das erste Kind beginnt bei 75 Euro für 20 Stunden in der Woche und steigt immer um fünf Euro für weitere fünf Wochenstunden. Die Gebühren für die Betreuung in der Krippe betragen 140 Euro für 15 Stunden und steigen immer um zehn Euro für jeweils fünf weitere Stunden der Betreuung.

Die Gebühren für die Krippe sind zwar doppelt so hoch, wie für den Kindergarten, doch hängt dies auch mit der kleinen Gruppenstärke von maximal 13 Kindern in der Krippe (im Kindergarten beträgt die Gruppenstärke 27 Kinder) zusammen, die ebenfalls von zwei ausgebildeten Fachkräften betreut werden, erklärt Böhm.

Für einen Geschwisterrabatt machten sich die Gemeinderäte stark. Sie beschlossen, dass Eltern, die zwei oder mehr Kinder in der Einrichtung betreuen lassen, ab dem zweiten Kind monatlich fünf Euro weniger zahlen. Ebenfalls in der Satzung geregelt wird auch der Übergang zwischen Krippe und Kindergarten. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres werden die Gebühren nach dem Kindergartensatz abgerechnet, auch wenn das Kind bis zum Ende des Krippenjahres, also bis 31. August, weiterhin die Krippe besucht. Kinder, die die Kindinger Kindertageseinrichtung besuchen, können dort auch zu Mittag essen, das ist ebenfalls in der Satzung geregelt.

Die Satzung und die Gebührenordnung gelten rückwirkend zum 1. September 2017 und sind im Wortlaut in der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage www.kinding.de" class="more"%> einzusehen. Bestehende Verträge insbesondere bei der Zwergengruppe (U3) sind aktuell von der neuen Gebührenordnung nicht betroffen.