Sandizell
Biogasanlage kann ausgebaut werden

Landratsamt hat bereits Teilgenehmigung für Vorhaben in Sandizell erteilt Stadträte stimmen ebenfalls zu

02.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:08 Uhr

Sandizell (jsp) Die Biogasanlage im Sedelfeld bei Sandizell soll erweitert werden. Der Schrobenhausener Bauausschuss stimmte dem Vorhaben in seiner jüngsten Sitzung einmütig zu.

Bereits seit 2009 bestehe die Anlage im Sedelfeld, wie Claudia Swierczek vom Bauordnungsamt der Stadt erklärte. Für die beantragte Erweiterung gebe es bereits zum Teil Genehmigungen durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Und das Landwirtschaftsamt Pfaffenhofen-Schrobenhausen habe ebenfalls bereits die Privilegierung des Bauvorhabens eines Sandizeller Landwirts bestätigt, so Swierczek weiter. An die Stadträte im Bauausschuss gerichtet, sagte Swierczek daher auch: "Wundern Sie sich nicht, wenn dort schon Bauarbeiten zu sehen sind."

Geplant ist auf der bestehenden Anlage der Neubau von zwei Gärrestelagern. Außerdem sollen auf dem Areal eine neue Fahrsiloplatte, ein neues Gasspeichergebäude sowie ein neues Blockheizkraftwerk entstehen. Auch die Trocknung und eine Vorgrube sind für die Erweiterung der Anlage beantragt worden.

Prinzipiell habe er nichts gegen das Vorhaben, sagte Christian Spreitzer (proSob). Von Swierczek wollte er allerdings wissen, ob der Landwirt den in der Biogasanlage erzeugten Strom für seinen eigenen Hof nutze oder ob er ihn verkaufe. "Da muss ich passen", so Swierczek zu Spreitzer. Solche Fragen seien nicht Gegenstand der Baugenehmigung, um die es im Bauausschuss ja eigentlich gehe.

Genauer wissen wollte Josef Dietenhauser (DU), wann welche Teile der Anlage genehmigt worden seien. Laut Swierczek sei eine Lagerhalle für die Anlage im Jahr 2009 genehmigt worden. Drei Jahre später die Biogasanlage an sich. Vor zwei Jahren sei der Bau eines Fahrsilos von den Behörden abgesegnet worden.

Rudi Koppold (FW) fragte nach, was mit einem Wohnhaus sei, das der Sandizeller Landwirt mal in den ersten Plänen vorgesehen hatte. Schon von Anfang an, so Swierczek, sei das Stadtbauamt der Ansicht, dass die Anlage Ausmaße annehme, die möglicherweise eine Änderung des Flächennutzugsplanes nach sich ziehen müssten. Derzeit sei die Anlage in den Plänen noch nicht festgeschrieben. Ein Wohnhaus sei an der Stelle aber - entgegen der bisherigen Anlage - nicht privilegiert, so Swierczek weiter. Sollte also an dem Vorhaben, ein Wohnhaus zu bauen, festgehalten werden, gehe das lediglich über einen Bebauungsplan. Swierczek schob allerdings noch nach, dass der Antragsteller aber nicht beabsichtige, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Gang zu setzen.