Bewährungstrafe für Spargelbauern

07.11.2008 | Stand 03.12.2020, 5:27 Uhr

Pfaffenhofen (bng) Weil sie für ihre polnischen Hilfsarbeiter während der Spargelsaison die Sozialabgaben nicht abgeführt haben, mussten sich jetzt ein 75-jähriger Spargelbauer und sein 45-jähriger Sohn, vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten.

Die Anklage lautete auf Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Beide sind Inhaber eines der größten Spargelanbaubetriebe im Landkreis.

Der erste Verhandlungstermin musste abgebrochen werden, weil die polnischen Zeugen zunächst nicht geladen waren und ohne sie eine Beweisaufnahme nicht möglich war. Beim zweiten Termin erschienen von den neun zur Verhandlung geladenen polnischen Spargelstechern nur drei, so dass die Beweisaufnahme schließlich nur auf das Vorenthalten des Arbeitsentgeltes dieser drei Zeugen beschränkt wurde.

Von ursprünglich 19 000 Euro standen daher nur mehr 5500 Euro zur Debatte. In einem Vorgespräch des Schöffengerichts mit der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern wurde die Einstellung der anderen Verfahren vereinbart. Nachdem sich der Sohn als Alleinverantwortlicher für die Einstellung und Entlohnung der Arbeiter bezeichnete, wurde auch das Verfahren gegen seinen Vater eingestellt.

Durch ein Geständnis des Sohnes konnten die Polen und die Dolmetscher ohne Vernehmung die Heimreise antreten. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Rüdiger Reng entsprach mit dem Urteil – neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und Schadenswiedergutmachung – dem Antrag von Staatsanwältin Friederike Bareis, die in ihrem Plädoyer betonte, dass durch das Geständnis des 45-Jährigen dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart wurde.

Richter Rüdiger Reng wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass es schwierig sei, bei beschäftigten Ausländern festzustellen, wo welche Beträge anfallen. Der Angeklagte, der auch die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nahm noch im Gerichtssaal das Urteil an.