Pfaffenhofen
Bewährungsstrafe wegen 99 Gramm Marihuana

Staatsanwältin zieht Vorwurf des Drogenhandels zurück 22-Jähriger nimmt Urteil erleichtert an

03.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:07 Uhr

Pfaffenhofen (em) 99 Gramm Marihuana haben einem 22-Jährigen aus dem mittleren Landkreis jetzt eine achtmonatige Haftstrafe eingebracht. Sie wurde vom Amtsgericht Pfaffenhofen allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Anfang Juni des vergangenen Jahres klingelte die Polizei an der Haustür von Sven M. (Name geändert). Mehrere Beamte betraten die Wohnung, durchsuchten sie - und fanden das Rauschgift: "Eine nicht ganz unbeachtliche Menge", stellte Richter Ulrich Klose als Vorsitzender eines Schöffengerichts in der Verhandlung im Pfaffenhofener Amtsgericht fest. Dazu wurden noch die üblichen Utensilien gefunden, alles wanderte in die Asservatenkammer der Ingolstädter Staatsanwaltschaft. "Ich habe die 99 Gramm für tausend Euro gekauft, als Vorrat für mich." Auf diese Feststellung legte der Angeklagte und auch seine Verteidigerin Wert, denn in der Anklageschrift heißt es, dass Sven M. "vorsätzlich unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben" habe. Auf diesen Vorwurf steht im Extremfall eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Doch nach der Aussage des ermittelnden Polizeibeamten wackelte diese Anschuldigung erheblich. Tatsächlich äußerte Richter Klose in Richtung der Staatsanwältin den Hinweis: "Es ist auch eine Verurteilung wegen des Besitzes der Betäubungsmittel denkbar." Die Strafen für den Besitz sind spürbar geringer. Tatsächlich schwenkte die Staatsanwältin darauf ein: "Der Vorwurf der Gewinnabsicht hat sich nicht bestätigt." Die Verteidigerin nickte bei dieser Aussage, wurde doch dadurch der Strafrahmen wesentlich nach unten verschoben. Als die Anklägerin dann noch einen "minderschweren Fall" attestierte, war eine langjährige Haftstrafe vom Tisch.

Sven M. hat nach zwölf Jahren Gymnasium und dem erfolgreichen Besuch der Fachoberschule Arbeit gefunden und sucht derzeit nach einem Studienplatz. In seinem Vorstrafenregister finden sich zwei Einträge, einer davon ist einschlägig. Allerdings lag dieser Fall schon einige Zeit zurück und führte auch nicht zu einer Strafe.

Wegen der günstigen Sozialprognose konnte sich das Schöffengericht zu einer Haftstrafe durchringen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu der üblichen Bewährungsauflage erhielt der junge Mann, der das Urteil erleichtert annahm, allerdings auch noch eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro.